{
  "titel": "PV- und Speicherförderung der 16 Bundesländer",
  "stand": "2026-09-19",
  "herausgeber": "Softedge UG (haftungsbeschränkt), Halstenbek — voltaplan.de",
  "hinweis": "Recherche nach öffentlichen Primärquellen (Förderbanken, Richtlinien, Programmseiten). Keine rechtsverbindliche Auskunft. Länder mit detailrecherche=false sind bisher nur in Kurzfassung geprüft.",
  "laender": [
    {
      "bundesland": "Baden-Württemberg",
      "slug": "baden-wuerttemberg",
      "einstrahlung_kwh_m2_jahr": 1180,
      "landesfoerderbank": "L-Bank",
      "landesfoerderbank_url": "https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/wohnen-mit-zukunft-photovoltaik.html",
      "kurzfassung": "Kein Landes-Zuschuss: Das Programm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ ist ausgelaufen. Landesangebot ist das L-Bank-Darlehen „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ (Anlage, Speicher, Wallbox, ab 5.000 €). Die Töpfe in Stuttgart und Freiburg sind für 2026 ausgeschöpft. Wichtig: Wo die PV-Pflicht nach § 23 KlimaG BW greift, ist dieser Anlagenteil von der kommunalen Förderung ausgeschlossen.",
      "stand": "08/2026",
      "detailrecherche": true,
      "seite": "https://voltaplan.de/foerderung/baden-wuerttemberg",
      "programme": [
        {
          "programm": "L-Bank „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“",
          "traeger": "L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg)",
          "art": "Kredit",
          "konditionen": "Das zentrale Landesangebot für private Dächer — ein Förderdarlehen, kein Zuschuss. Finanziert werden PV-Anlage, Batteriespeicher, Wallbox, Planung und Projektierung sowie Installation und Anschluss, ab 5.000 € und mit 100 % Auszahlung. Voraussetzung: Wohnsitz in Baden-Württemberg und mindestens eine selbst genutzte Wohneinheit im geförderten Gebäude. Wählbar sind 5, 10, 20 oder 30 Jahre Laufzeit mit 1 bis 5 tilgungsfreien Anlaufjahren; die Sollzinsbindung beträgt 10 Jahre (bei 5 Jahren Laufzeit 5 Jahre). Konditionen ab 24.08.2026: 3,53 % Sollzins (3,59 % effektiv) bei 5 Jahren, 3,61 % (3,67 %) bei 10 Jahren, 3,75 % (3,82 %) bei 20 und 30 Jahren — identisch für Neubau und Bestand. Der Sollzinssatz wird am Tag der Zusage durch die L-Bank fixiert; war er bei Antragseingang niedriger, gilt der niedrigere Satz. Der Antrag läuft im Hausbankenverfahren, also über die eigene Bank oder Sparkasse, und muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.",
          "frist_status": "laufend — Antrag über die Hausbank vor Vorhabenbeginn",
          "quelle": "https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/wohnen-mit-zukunft-photovoltaik.html"
        },
        {
          "programm": "Photovoltaikpflicht nach § 23 KlimaG BW",
          "traeger": "Land Baden-Württemberg (Umweltministerium)",
          "art": "Pflicht",
          "konditionen": "Keine Förderung, sondern eine Auflage — und für die Förderplanung der wichtigste Punkt im Land. Für neue Wohngebäude gilt die Pflicht bei Bauantrag ab dem 01.05.2022, bei grundlegender Dachsanierung ab Baubeginn 01.01.2023. Als grundlegende Dachsanierung gilt jede Baumaßnahme, „bei der die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird“ — auch wenn Material wiederverwendet wird; Notreparaturen etwa nach Sturmschaden zählen nicht. Zu belegen sind mindestens 60 % der Dachfläche mit Modulfläche; bei konkurrierenden Dachnutzungen 75 % der verbleibenden Eignungsfläche, bei vorgeschriebener Dachbegrünung 30 %. Alternativ erfüllt eine Anlage mit 0,06 kWp je m² überbauter Grundstücksfläche die Pflicht. Ausnahmen: Gebäude unter 50 m² Nutzfläche, nach Norden geneigte Steildächer, Denkmalschutzkonflikte sowie ein Härtefall, wenn die Kosten bei Wohngebäuden mehr als 10 % der Baukosten ausmachen. Für Bestandsgebäude ohne Dacharbeiten gibt es keine Pflicht. Details regelt die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO).",
          "frist_status": "dauerhaft geltendes Landesrecht",
          "quelle": "https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima-energie/energiewende/erneuerbare-energien/sonnenenergie/photovoltaik/photovoltaikpflicht/faq-photovoltaikpflicht"
        },
        {
          "programm": "Stuttgarter Solaroffensive — Mittel für 2026 ausgeschöpft",
          "traeger": "Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Zwei Dinge werden hier regelmäßig falsch wiedergegeben. Erstens: Die PV-Module selbst, Montagesysteme und Wechselrichter sind ausdrücklich NICHT förderfähig — bezuschusst werden nur begleitende Maßnahmen (Ertüchtigung von Zählerplatz und AC-Installation, Gerüst, Statikprüfung und -ertüchtigung, Verlegung von Bauteilen, Arbeiten an der Dachhaut, Blitzschutz, Funkrundsteuerempfänger). Gefördert werden maximal 50 % dieser Kosten und höchstens 30.000 € je Antrag, gedeckelt auf 300 €/kWp bei Dachanlagen bzw. 400 €/kWp bei Fassadenanlagen und Dachanlagen über einer Dachbegrünung. Der Speicher wird getrennt mit 100 €/kWh nutzbarer Kapazität gefördert, höchstens 15.000 € je Antrag und höchstens 1,0 kWh je installiertem kWp. Zweitens, und noch wichtiger: Anlagenteile, die aufgrund bestehender Vorschriften verpflichtend zu errichten sind, sind von der Förderung ausgenommen — wer der Landes-PV-Pflicht unterliegt, bekommt für diesen Teil nichts. Inhaberinnen und Inhaber der Stuttgarter FamilienCard sowie Wohngeldempfänger erhalten auf Nachweis 10 % Aufschlag. Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Stand 06.08.2026 sind die Mittel für 2026 ausgeschöpft: Anträge lassen sich weiter einreichen, ausgezahlt werden kann laut Stadt erst ab 2027 wieder.",
          "frist_status": "Mittel 2026 ausgeschöpft — Auszahlung laut Stadt ab 2027",
          "quelle": "https://www.stuttgart.de/leben/umwelt/energie/foerderprogramme/solaroffensive"
        },
        {
          "programm": "Freiburg „Klimafreundlich Wohnen“ — gestoppt seit 14.07.2026",
          "traeger": "Stadt Freiburg im Breisgau, Umweltschutzamt",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Die Stadt hat das Programm am 14.07.2026 vorerst gestoppt: „Neue Anträge können ab sofort nicht mehr gestellt werden.“ Bereits eingegangene Anträge werden weiter bearbeitet; wann eine Antragstellung wieder möglich ist, will die Stadt auf ihrer Website bekanntgeben. Solange es lief, förderte Baustein 3 „Photovoltaik Dachvollbelegung“ ausschließlich Bestandsgebäude mit Baugenehmigung vor dem 31.12.2021 — und ausschließlich den Anlagenteil, der über das Mindestmaß von 0,06 kWp je m² überbauter Grundstücksfläche nach § 6 Abs. 2 PVPf-VO hinausgeht: 150 €/kWp, maximal 1.500 €, mindestens 200 €. Bei 100 m² überbauter Fläche und einer 10-kWp-Anlage waren also nur 4 kWp förderfähig, macht 600 €. Innovationsbonus von 150 €/kWp (max. 1.500 €) für Gründach-PV, PVT-Kollektoren, Fassadenanlagen und denkmalgeschützte Gebäude; Mieterstrombonus 15 €/kWp je teilnehmender Wohneinheit, max. 3.000 €. Der Speicherzuschuss ist bereits seit dem 01.06.2025 per Gemeinderatsbeschluss entfallen.",
          "frist_status": "gestoppt seit 14.07.2026 — keine neuen Anträge",
          "quelle": "https://www.freiburg.de/pb/232441.html"
        },
        {
          "programm": "0 % Mehrwertsteuer + KfW 270 (bundesweit)",
          "traeger": "Bund / KfW",
          "art": "Steuervorteil",
          "konditionen": "Für die meisten Eigenheime in Baden-Württemberg ist das 2026 der verlässlichste Hebel, weil er weder Budget noch Antragsfrist kennt. Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt unbefristet für Anlage und Speicher auf oder in der Nähe von Wohngebäuden — bei einer 20.000-€-Anlage sind das rund 3.200 € gegenüber dem Regelsatz und damit mehr, als beide Stadt-Programme im Regelfall auszahlen. Der KfW-Kredit 270 finanziert Anlage und Speicher ohne Ortsbindung und lässt sich mit dem L-Bank-Darlehen vergleichen; zwei Förderkredite für dieselben Kosten schließen einander in der Regel aus, deshalb lohnt der Konditionenvergleich über die Hausbank.",
          "frist_status": "dauerhaft bzw. laufend",
          "quelle": "https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/"
        }
      ]
    },
    {
      "bundesland": "Bayern",
      "slug": "bayern",
      "einstrahlung_kwh_m2_jahr": 1230,
      "landesfoerderbank": "BayernLabo / LfA Förderbank",
      "landesfoerderbank_url": "https://lfa.de/website/de/foerderangebote/",
      "kurzfassung": "Kein offener Landes-Zuschuss — das 10.000-Häuser-Programm ist beendet. Bayern hat die höchste Solareinstrahlung Deutschlands; gefördert wird über kommunale Programme (z.B. München) und die Bundesebene.",
      "stand": "04/2026",
      "detailrecherche": true,
      "seite": "https://voltaplan.de/foerderung/bayern",
      "programme": [
        {
          "programm": "Förderprogramm Energieeinsparung (FES) — PV & Speicher",
          "traeger": "Landeshauptstadt München",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Kommunaler Zuschuss für PV-Anlagen und Batteriespeicher im Stadtgebiet München; Förderhöhe nach Leistung/Kapazität gestaffelt.",
          "frist_status": "laufend, Budget begrenzt",
          "quelle": "https://www.muenchen.de/foerderprogramm-energieeinsparung"
        },
        {
          "programm": "LfA-Förderkredite (Energiekredit)",
          "traeger": "LfA Förderbank Bayern",
          "art": "Kredit",
          "konditionen": "Zinsgünstige Darlehen für Energieeffizienz- und Erneuerbare-Maßnahmen, kombinierbar mit KfW-Mitteln über die Hausbank.",
          "frist_status": "laufend",
          "quelle": "https://lfa.de/website/de/foerderangebote/"
        },
        {
          "programm": "Kommunale Solarprogramme (z.B. Augsburg)",
          "traeger": "einzelne bayerische Kommunen",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Mehrere Städte legen eigene PV-/Speicher-Boni auf. Konditionen je Kommune unterschiedlich — vor Kauf bei der Stadt prüfen.",
          "frist_status": "kommunal unterschiedlich",
          "quelle": "https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Foerderprogramm/Suche/suche.html"
        }
      ]
    },
    {
      "bundesland": "Berlin",
      "slug": "berlin",
      "einstrahlung_kwh_m2_jahr": 1090,
      "landesfoerderbank": "IBB Business Team (SolarPLUS)",
      "landesfoerderbank_url": "https://www.ibb-business-team.de/solarplus/",
      "kurzfassung": "Einziges Bundesland mit offenem Landes-Zuschuss: SolarPLUS zahlt seit dem Neustart im Januar 2026 Pauschalen für PV mit Speicher, Zählerschrank-Ertüchtigung und denkmalgerechte Anlagen. Dazu verpflichtet das Solargesetz Berlin bei wesentlichen Dachsanierungen zu PV.",
      "stand": "08/2026",
      "detailrecherche": true,
      "seite": "https://voltaplan.de/foerderung/berlin",
      "programme": [
        {
          "programm": "SolarPLUS S — PV-Anlage mit Batteriespeicher",
          "traeger": "IBB Business Team GmbH (im Auftrag der Senatsverwaltung)",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Pauschale von bis zu 4.750 €, gestaffelt nach der Leistung der PV-Anlage in kWp. Der Speicher muss zusammen mit einer neuen PV-Anlage installiert werden. Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften als Eigentümer:innen selbst genutzter oder vermieteter Ein-, Zwei- oder Reihenhäuser sowie Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern mit nachgewiesenem Recht an der Dachfläche.",
          "frist_status": "laufend 2026, Vorhabenbeginn erst nach dem 02.01.2026",
          "quelle": "https://www.ibb-business-team.de/foerderangebote/solarplus/solarplus-s/"
        },
        {
          "programm": "SolarPLUS S — Zählerschrank-Ertüchtigung",
          "traeger": "IBB Business Team GmbH",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Pauschal 750,00 € für die Erneuerung des Zählerschranks, sofern die förderfähigen Kosten mindestens 1.160,00 € betragen. In Berliner Altbauten ist das häufig die versteckte Zusatzinvestition, an der eine PV-Installation sonst scheitert.",
          "frist_status": "laufend 2026, Vorhabenbeginn erst nach dem 02.01.2026",
          "quelle": "https://www.ibb-business-team.de/foerderangebote/solarplus/solarplus-s/"
        },
        {
          "programm": "SolarPLUS S — denkmalgerechte PV-Anlagen",
          "traeger": "IBB Business Team GmbH",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Bis zu 5.700,00 €, gestaffelt nach Anlagenleistung, für Anlagen mit erhöhtem Aufwand aus Denkmalschutzgründen. Voraussetzung ist die Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde.",
          "frist_status": "laufend 2026, Vorhabenbeginn erst nach dem 02.01.2026",
          "quelle": "https://www.ibb-business-team.de/foerderangebote/solarplus/solarplus-s/"
        },
        {
          "programm": "Solargesetz Berlin — PV-Pflicht",
          "traeger": "Land Berlin",
          "art": "Pflicht",
          "konditionen": "Bei Neubauten und wesentlichen Dachumbauten ist eine Photovoltaik-Anlage vorgeschrieben. Keine Förderung, aber planungsrelevant — die Pflicht lässt sich mit SolarPLUS und dem Nullsteuersatz kombinieren.",
          "frist_status": "gesetzlich, dauerhaft",
          "quelle": "https://www.berlin.de/solarcity/"
        }
      ]
    },
    {
      "bundesland": "Brandenburg",
      "slug": "brandenburg",
      "einstrahlung_kwh_m2_jahr": 1100,
      "landesfoerderbank": "Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)",
      "landesfoerderbank_url": "https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse-und-darlehen/",
      "kurzfassung": "Kein offener Landes-Zuschuss für Speicher — das frühere ILB-Kleinspeicherprogramm ist ausgelaufen. Der Landesfokus liegt auf Freiflächen-PV; für Wohngebäude bleiben Bundesförderung und kommunale Programme.",
      "stand": null,
      "detailrecherche": false,
      "seite": "https://voltaplan.de/foerderung/brandenburg",
      "programme": []
    },
    {
      "bundesland": "Bremen",
      "slug": "bremen",
      "einstrahlung_kwh_m2_jahr": 1050,
      "landesfoerderbank": "Bremer Aufbau-Bank",
      "landesfoerderbank_url": "https://www.bab-bremen.de/foerderung/uebersicht.html",
      "kurzfassung": "Keine dedizierte Landesförderung für private PV oder Speicher. Es bleiben Bundesförderung, KfW 270 und Programme von Kommune bzw. Stadtwerken — die vor dem Kauf direkt zu prüfen sind.",
      "stand": null,
      "detailrecherche": false,
      "seite": "https://voltaplan.de/foerderung/bremen",
      "programme": []
    },
    {
      "bundesland": "Hamburg",
      "slug": "hamburg",
      "einstrahlung_kwh_m2_jahr": 1020,
      "landesfoerderbank": "Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)",
      "landesfoerderbank_url": "https://www.ifbhh.de/programme/privatkunden/eigenheim-modernisieren",
      "kurzfassung": "Keinen IFB-Zuschuss für PV oder Speicher — die Eigenheim-Programme der Förderbank betreffen Wärmeschutz und Heizung. Städtisches Geld erreicht eine Solaranlage nur über die Gründachförderung (40 % der Unterkonstruktion, max. 50 €/m², nur bei freiwilliger Begrünung, Anträge bis Ende 2026). PV-Pflicht bei Neubau und wesentlichem Dach-Umbau. Niedrigste Einstrahlung der Länder — die Rendite kommt über den Eigenverbrauch.",
      "stand": "08/2026",
      "detailrecherche": true,
      "seite": "https://voltaplan.de/foerderung/hamburg",
      "programme": [
        {
          "programm": "Hamburger Gründachförderung — inklusive Zuschlag für die Solar-Unterkonstruktion",
          "traeger": "Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Für private Eigentümerinnen und Eigentümer beträgt die Förderung 60 % der förderfähigen Ausgaben einer Dachbegrünung ab 20 m² Nettovegetationsfläche, maximal 100.000 € je Gebäude. Der für Photovoltaik entscheidende Teil: Wird die Begrünung mit einer Solaranlage kombiniert, wird deren Unterkonstruktion mit 40 % der anerkennungsfähigen Ausgaben bezuschusst, höchstens 50 €/m² Bruttokollektorfläche. Zwei Bedingungen sind zentral. Erstens werden nur freiwillig durchgeführte Dachbegrünungen gefördert — wer bereits verpflichtet ist zu begrünen, bekommt für diesen Teil nichts. Zweitens muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt sein; als Beginn gilt schon der Abschluss der Liefer- oder Leistungsverträge. Die Richtlinie in der Fassung 2026 läuft bis Ende 2026.",
          "frist_status": "Anträge bis Ende 2026 — zwingend vor Vorhabenbeginn",
          "quelle": "https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburger-gruendachfoerderung"
        },
        {
          "programm": "IFB-Programme fürs Eigenheim — Wärme statt Strom",
          "traeger": "Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)",
          "art": "Kredit",
          "konditionen": "Die IFB fördert am selbst genutzten Eigenheim geringinvestive Maßnahmen (Heizungsoptimierung, hydraulischer Abgleich), Wärmeschutz im Gebäudebestand als Bauteilförderung, den Heizungstausch über die Hamburger Heizungsförderung sowie das IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen: zinsvergünstigt ab 10.000 € bis maximal 75.000 €, Zinssatz 2 % für 15 Jahre festgeschrieben. Photovoltaik und Batteriespeicher werden in diesen Eigenheim-Programmen nicht geführt. Auch die zuständige Umweltbehörde nennt auf ihrer Seite zur Finanzierung privater PV-Anlagen ausschließlich den Nullsteuersatz, die Einspeisevergütung und den KfW-Kredit 270 — keinen Hamburger Zuschuss. Wer in Vergleichsportalen von einem „IFB-Zuschuss für PV und Speicher“ liest, sollte das vor der Kalkulation prüfen.",
          "frist_status": "laufend, Antrag vor Vorhabenbeginn",
          "quelle": "https://www.ifbhh.de/programme/privatkunden/eigenheim-modernisieren"
        },
        {
          "programm": "Balkonkraftwerk — Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen",
          "traeger": "Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) mit dem Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V.",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Der einzige Hamburger Landeszuschuss, der 2026 in eine private Solaranlage fließt — allerdings nur für Steckersolargeräte und nur für einen eng umgrenzten Kreis. Gefördert wird die Anschaffung eines steckerfertigen Balkonkraftwerks mit 90 % der Anschaffungskosten; die BUKEA beziffert die Ersparnis in ihrer Pressemitteilung vom 08.09.2025 mit „bis zu 500 Euro“ je Haushalt. Antragsberechtigt sind Haushalte, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder BAföG beziehen, sowie Haushalte mit einem Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag. Die Abwicklung läuft nicht über eine Förderbank, sondern über die Caritas: Beraterinnen und Berater besuchen den Haushalt, sichten den Balkon, empfehlen ein passendes Modul und unterstützen bei der Abstimmung mit der Vermieterseite; installiert wird selbst. Technisch verlangt das Programm TÜV-geprüfte Module nach den Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie und höchstens 800 W bei zwei Modulen. Im Förderzeitraum bis zum 31.07.2027 stehen rund 580.000 € bereit. Für Dachanlagen gibt es diesen Zuschuss ausdrücklich nicht.",
          "frist_status": "Anträge seit Oktober 2025, Förderzeitraum bis 31.07.2027",
          "quelle": "https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik/solarstrom-fuer-mieter-innen/strom-vom-balkon-foerderung-1054204"
        },
        {
          "programm": "PV-Pflicht nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz",
          "traeger": "Freie und Hansestadt Hamburg",
          "art": "Pflicht",
          "konditionen": "Rechtsgrundlage sind das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) und die zugehörige Umsetzungsverordnung. Für Neubauten gilt die Pflicht seit dem 1. Januar 2023, für bestehende Gebäude seit dem 1. Januar 2024, sobald das Dach wesentlich umgebaut wird — als wesentlich gilt die Erneuerung der wasserführenden Schicht zu mehr als 50 %. Belegt werden müssen mindestens 30 % der Dachfläche (beim Neubau der Bruttodachfläche, im Bestand der Nettodachfläche). Gebäude mit weniger als 50 m² Bruttodachfläche sind ausgenommen; die Pflicht entfällt außerdem bei entgegenstehenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unvertretbarkeit. Sie trifft Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen. Ab dem 1. Januar 2027 kommt auf Flachdächern zusätzlich eine Gründach-Pflicht hinzu, also faktisch das Solargründach.",
          "frist_status": "gesetzlich — Neubau seit 01.01.2023, Bestand seit 01.01.2024",
          "quelle": "https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik/faq-pv-pflicht-in-hamburg-956122"
        },
        {
          "programm": "0 % Mehrwertsteuer + KfW 270 (bundesweit)",
          "traeger": "Bund / KfW",
          "art": "Steuervorteil",
          "konditionen": "Für ein Hamburger Eigenheim ist das die eigentliche Förderung. Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt unbefristet für Anlage und Speicher auf oder in der Nähe von Wohngebäuden — ohne Antrag und ohne Budgetdeckel. Der KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ finanziert Anlage und Speicher. Beides steht auch dann zur Verfügung, wenn die Anlage aufgrund der Hamburger PV-Pflicht ohnehin errichtet werden muss — anders als bei der Gründachförderung, die Freiwilligkeit voraussetzt.",
          "frist_status": "dauerhaft bzw. laufend",
          "quelle": "https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/"
        }
      ]
    },
    {
      "bundesland": "Hessen",
      "slug": "hessen",
      "einstrahlung_kwh_m2_jahr": 1140,
      "landesfoerderbank": "WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen)",
      "landesfoerderbank_url": "https://www.wibank.de/wibank/pv-anlagen-darlehen/pv-anlagen-darlehen-613178",
      "kurzfassung": "Kein Landes-Zuschuss, aber ein zinsverbilligtes WIBank-Darlehen für PV bis 20 kW inklusive Batteriespeicher auf selbst genutzten Wohngebäuden (10.000–50.000 €, Zinszuschuss 1,50 % p.a. aus Landesmitteln). Dazu kommunale Programme, etwa der Frankfurter Klimabonus.",
      "stand": "08/2026",
      "detailrecherche": true,
      "seite": "https://voltaplan.de/foerderung/hessen",
      "programme": [
        {
          "programm": "PV-Anlagen-Darlehen Hessen",
          "traeger": "WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen)",
          "art": "Kredit",
          "konditionen": "10.000 € bis 50.000 € pro Vorhaben, maximal 90 % der Investitionskosten (mindestens 10 % Eigenkapital). Förderfähig sind PV-Anlagen bis 20 kW installierter Leistung sowie Batteriespeicher und Steuerungs-/Regelungstechnik in Verbindung mit einer neuen Anlage. Laufzeit und Zinsbindung 10 Jahre, ein tilgungsfreies Anfangsjahr. Das Land gibt einen Zinszuschuss von 1,50 % p.a. aus Landesmitteln (Stand 08/2026: 4,31 % p.a. abzüglich Zuschuss = 2,81 % p.a. effektiv).",
          "frist_status": "laufend — Antrag zwingend VOR Beginn der Installationsarbeiten",
          "quelle": "https://www.wibank.de/wibank/pv-anlagen-darlehen/pv-anlagen-darlehen-613178"
        },
        {
          "programm": "Kommunale Programme (z.B. Frankfurter Klimabonus)",
          "traeger": "Städte und Gemeinden",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Einzelne hessische Kommunen bezuschussen PV und Speicher aus eigenen Klimabudgets — in Frankfurt am Main etwa über den Klimabonus. Budgets sind klein und oft im laufenden Jahr erschöpft; Konditionen und Antragsfristen unterscheiden sich je Stadt.",
          "frist_status": "je Kommune verschieden, Budget begrenzt",
          "quelle": "https://frankfurt.de/themen/klima-und-energie"
        },
        {
          "programm": "LEA-Fördermittelauskunft (Förderprogramme passend zur Postleitzahl finden)",
          "traeger": "LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH",
          "art": "Beratung",
          "konditionen": "Kein eigenes Förderprogramm, sondern die Suchstelle für alle Förderprogramme rund um Energiewende und Klimaschutz in Hessen. Zusätzlich zu den Förderungen von Bund und Land können Sie hier auch die Zuschussprogramme Ihrer Kommune oder Ihres Energieversorgers entdecken. Zum Beispiel Förderungen für Photovoltaik auf privaten Dächern. Wer in Hessen einen echten Zuschuss sucht, fängt hier an.",
          "frist_status": "laufend",
          "quelle": "https://www.lea-hessen.de/buergerinnen-und-buerger/foerdermittel-finden/"
        },
        {
          "programm": "0 % Mehrwertsteuer + KfW 270 (bundesweit)",
          "traeger": "Bund / KfW",
          "art": "Steuervorteil",
          "konditionen": "Nullsteuersatz auf Anlage und Speicher auf oder in der Nähe von Wohngebäuden — der größte reale Fördereffekt, ohne Antrag und ohne Budgetdeckel. Der KfW-Kredit 270 lässt sich alternativ oder ergänzend zum WIBank-Darlehen nutzen; welche Variante günstiger ist, hängt vom tagesaktuellen Zins ab.",
          "frist_status": "dauerhaft bzw. laufend",
          "quelle": "https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/"
        }
      ]
    },
    {
      "bundesland": "Mecklenburg-Vorpommern",
      "slug": "mecklenburg-vorpommern",
      "einstrahlung_kwh_m2_jahr": 1060,
      "landesfoerderbank": "Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)",
      "landesfoerderbank_url": "https://www.lfi-mv.de/foerderungen/",
      "kurzfassung": "Kein offener Landes-Zuschuss für private PV oder Speicher. Es bleiben Bundesförderung, KfW 270 und kommunale Programme; unabhängige Beratung bietet die Landesenergie- und Klimaschutzagentur LEKA MV.",
      "stand": null,
      "detailrecherche": false,
      "seite": "https://voltaplan.de/foerderung/mecklenburg-vorpommern",
      "programme": []
    },
    {
      "bundesland": "Niedersachsen",
      "slug": "niedersachsen",
      "einstrahlung_kwh_m2_jahr": 1080,
      "landesfoerderbank": "NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen",
      "landesfoerderbank_url": "https://www.nbank.de/Privatpersonen/Bauen-Modernisieren/index.jsp",
      "kurzfassung": "Kein offener Landes-Zuschuss — das NBank-Speicherprogramm ist seit 2021 beendet. Die Dachanlage fördern nur proKlima (Hannover und fünf Umlandkommunen) und die Dach-Solar-Richtlinie der Region Hannover (nur mit gleichzeitiger Dachdämmung); einzelne Kommunen bezuschussen zusätzlich Balkonkraftwerke.",
      "stand": "09/2026",
      "detailrecherche": true,
      "seite": "https://voltaplan.de/foerderung/niedersachsen",
      "programme": [
        {
          "programm": "proKlima „DachVollToll“ — 100 €/kWp, max. 2.000 € (Hannover und fünf Umlandkommunen)",
          "traeger": "proKlima – Der enercity-Fonds",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Eines von zwei geprüften Programmen in Niedersachsen, die die Dachanlage selbst bezuschussen: 100 EUR/kWp, maximal 2.000 EUR je bestehendem Wohngebäude, Mindestleistung 2 kWp. proKlima nennt das „Vollbelegung“ — gemeint ist aber nicht, dass jeder Quadratmeter belegt sein muss. Maßgeblich ist eine Mindestleistung, die der DachVollToll-Rechner von proKlima aus dem Solarkataster der Region Hannover ableitet: 75 % der dort ausgewiesenen maximal möglichen Leistung (der Abzug berücksichtigt laut proKlima kleinere Dachfenster, Lüftungsrohre und Randabstände), 15 Prozentpunkte weniger, wenn schon Sonnenkollektoren oder mindestens zwei Dachfenster über 0,5 m² auf dem Dach sind, und weitere 15 Prozentpunkte weniger bei einer oder mehreren Gauben — mindestens aber 2 kWp. Beispiel (eigene Rechnung nach dieser Regel): Weist das Kataster 12 kWp aus, sind 9 kWp erforderlich, mit Gaube 7,2 kWp, mit Gaube und großen Dachfenstern 5,4 kWp. proKlima behält sich vor, im Antrag eine abweichende Mindestleistung festzulegen. Gezählt werden nur Dachflächen mit mindestens 650 kWh/kWp spezifischem Jahresertrag; Balkonkraftwerke und Anlagen unter 2 kWp sind ausgeschlossen. Zwei Bausteine lassen sich ergänzen: der SolarEnergieManagement-Bonus über 500 EUR je System für ein Home-Energy-Management-System (HEMS) mit Batteriespeicher — Voraussetzungen laut Richtlinie: intelligentes Messsystem, Steuerbarkeit über eine FNN-Steuerbox und ein nachgewiesener dynamischer Stromtarif — sowie der SolarMieterStrom-Bonus über 1.000 EUR für Mehrfamilienhäuser mit 3 bis 20 Nutzeinheiten. Daneben führt proKlima die Programme SolarStromFassade und SolarGrünDach; deren Sätze stehen in der jeweiligen Programmrichtlinie. Für gemeinnützige Einrichtungen in Hannover gilt „GemeinNützlichSolar 2026“ mit 200 EUR/kWp. Achtung bei Vergleichsportalen: Mehrere nennen für DachVollToll einen Höchstbetrag von 1.000 EUR — die Programmseite selbst nennt 2.000 EUR.",
          "frist_status": "Förderjahr 2026, Budget begrenzt — Antrag vor Auftragsvergabe",
          "quelle": "https://www.proklima-hannover.de/wohngebaeude/foerderangebote/solarstrom/dachvolltoll/"
        },
        {
          "programm": "proKlima-Fördergebiet — nur sechs Kommunen, nicht die ganze Region",
          "traeger": "proKlima – Der enercity-Fonds",
          "art": "Beratung",
          "konditionen": "Der enercity-Fonds fördert nicht landesweit und auch nicht in der gesamten Region Hannover, sondern ausschließlich in Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Wer in Garbsen, Burgdorf, Lehrte oder Wunstorf wohnt, fällt heraus — ein häufiger Irrtum, weil viele Ratgeber pauschal von „Förderung in der Region Hannover“ schreiben. Nach Angaben von enercity stehen für das Förderjahr 2026 rund 600.000 EUR für private Photovoltaikanlagen bereit. Ob die eigene Adresse im Fördergebiet liegt, klärt die Kommunen-Abfrage im proKlima-Antragsportal vor dem Antrag. Wer außerhalb dieser sechs Kommunen wohnt, hat in der Region Hannover noch die Dach-Solar-Richtlinie der Region — allerdings nur zusammen mit einer Dachdämmung.",
          "frist_status": "laufend",
          "quelle": "https://www.proklima-hannover.de/antragsportal/kommune-abfrage.php"
        },
        {
          "programm": "Region Hannover „Dach-Solar-Richtlinie“ — 150 €/m² PV, nur zusammen mit Dachdämmung",
          "traeger": "Region Hannover, Fachbereich Energie und Klima",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Gilt in allen 21 Kommunen der Region, also auch in Garbsen, Burgdorf, Lehrte oder Wunstorf; antragsberechtigt ist, wem das Gebäude gehört. Die Bedingung ist hart: Gefördert wird die PV-Anlage nur, wenn gleichzeitig das Dach oder die oberste Geschossdecke gedämmt wird, bei Wohngebäuden auf einen U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K). Förderfähig ist außerdem nur die PV-Fläche oberhalb des gesetzlichen Mindestmaßes nach § 32a der Niedersächsischen Bauordnung. Dieses Mindestmaß setzt die Region pauschal an: Von der sanierten Dachfläche werden 35 % abgezogen (bei Flachdächern 50 %) — für Schornsteine, Dachfenster, Gauben, First, Ortgang und Ähnliches —, von der verbleibenden Fläche gelten 50 % als Pflichtbelegung. Für jeden Quadratmeter PV darüber zahlt die Region 150 EUR, höchstens 90 % der Kosten. Dazu kommen 50 EUR je m² gedämmter Dachfläche (höchstens 80 % der PV-Förderung) und bis zu 1.000 EUR für eine nötige Ertüchtigung der Elektrik. Batteriespeicher sind nicht förderfähig. Förderhöchstgrenze bei Wohngebäuden 50.000 EUR. Als mögliche Ausschlussgründe nennt die Richtlinie unter anderem eine errechnete Förderung unter 4.000 EUR, einen Maßnahmenbeginn vor dem Antrag (als Beginn gilt der Vertrag für die Dämmung) und Eigenleistung. Der Antrag geht per Mail oder schriftlich an die Region. Für eine reine PV-Nachrüstung ohne Dachsanierung ist das Programm also nicht gedacht — wer ohnehin das Dach sanieren lässt, kann hier aber deutlich höhere Beträge erreichen als bei DachVollToll.",
          "frist_status": "Richtlinie gilt 01.01.2026 bis 31.12.2030 — Anträge bis 30.09.2030, Mittel je Haushaltsjahr begrenzt",
          "quelle": "https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Umwelt-Nachhaltigkeit/Klimaschutz-Energie/Beratung-und-F%C3%B6rderung/F%C3%B6rderprogramme-im-Klimaschutz/Dach-Solar-Richtlinie"
        },
        {
          "programm": "Stromspar-Check Balkonsolar — kostenlose Anlage für Haushalte mit geringem Einkommen (proKlima-Gebiet)",
          "traeger": "Stromspar-Check Region Hannover (AWO), finanziert vom enercity-Fonds proKlima",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen — etwa mit Bürgergeld, Wohngeld, Grundsicherung, Kinderzuschlag oder BAföG — können über den Stromspar-Check eine Balkonsolaranlage kostenlos erhalten, einschließlich Installation durch einen Fachbetrieb und Unterstützung bei der Abstimmung mit der Vermieterin oder dem Vermieter. Voraussetzung ist die Teilnahme an der kostenlosen Stromspar-Beratung. proKlima finanziert bis Ende 2026 bis zu 100 Anlagen, und zwar nur in Hannover, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg, Seelze und Hemmingen.",
          "frist_status": "bis Ende 2026, bis zu 100 Anlagen",
          "quelle": "https://www.stromsparcheck-hannover.de/balkonsolar/"
        },
        {
          "programm": "Hansestadt Lüneburg — 350 € für Balkonkraftwerke, Dach-PV gestrichen",
          "traeger": "Hansestadt Lüneburg, Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Der höchste Balkonkraftwerk-Zuschuss, den wir in Niedersachsen gefunden haben: ein Festbetrag von 350 EUR. Ausdrücklich eingeschlossen sind laut der städtischen Mitteilung vom 17.11.2025 auch Anlagen mit Schuko-Stecker — das ist deshalb bemerkenswert, weil die Produktnorm DIN VDE V 0126-95:2025-12 den Schuko-Anschluss nur bis 960 Wp Modulleistung vorsieht. Im selben Zug hat die Stadt ihre Förderung umgebaut: „Nicht mehr förderfähig sind künftig PV-Dachanlagen.“ Anträge sind seit dem 1. Januar 2026 möglich; mit der Umsetzung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden, und vor der Beauftragung eines Handwerksbetriebs ist eine unabhängige Energieberatung vorgesehen. Wer in Lüneburg eine Dachanlage plant, bekommt also nichts von der Stadt — wer ein Balkonkraftwerk plant, den bundesweit gesehen recht hohen Festbetrag.",
          "frist_status": "Anträge seit 01.01.2026 — Umsetzung erst nach Zuwendungsbescheid",
          "quelle": "https://www.hansestadt-lueneburg.de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/hansestadt-aktualisiert-klimaschutz-foerderprogramme-anschubberatung-wird-fortgefuehrt.html"
        },
        {
          "programm": "Stadt Braunschweig — 200 € Stecker-PV, 4.900 € Deckel, Mittel 2026 erschöpft",
          "traeger": "Stadt Braunschweig",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Die „Förderkulisse 2026“ der Stadt ist ungewöhnlich detailliert und fördert die normale Dachanlage bewusst nicht. Solarstrom-Positionen: steckerfertige PV-Anlagen (0,35–0,8 kVA Wechselrichter und maximal 960 Watt installierte Peakleistung) 200 EUR; Bonus für steckerfertige PV-Anlagen bei Bezug von Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG weitere 150 EUR; Akku/Speicher für steckerfertige PV-Anlagen 150 EUR; Inselsolaranlagen für Kleingärten 200 EUR; stromerzeugende Fassade oder Zäune (vertikale PV-Anlage, 3–20 kWp) 100 EUR je kWp; gemeinschaftliche Solarstromprojekte 4.000 EUR je Liegenschaft; Weiterbildung zur Fachkraft Photovoltaik (DGS/VDE) 50 % der Kursgebühren, maximal 1.000 EUR. Über alle Richtlinien hinweg gilt eine maximale Förderhöhe von 4.900 EUR je Liegenschaft. Bemerkenswert an der Stecker-PV-Position: Die 960-Watt-Grenze der Stadt entspricht genau der Obergrenze, bis zu der die Produktnorm DIN VDE V 0126-95:2025-12 den Anschluss über eine Schuko-Steckdose vorsieht. **Aktueller Stand: Die Mittel sind vergeben.** Das Bürgerportal der Stadt meldet, das Förderprogramm sei „bereits ausgeschöpft“, eine Antragstellung sei „leider nicht mehr möglich“; Antragsstart war der 15. April. Maßnahmen dürfen ab dem 1. Januar 2026 auf eigenes Risiko begonnen werden, ohne dass daraus ein Anspruch auf spätere Förderung entsteht.",
          "frist_status": "Förderjahr 2026 ausgeschöpft — keine Antragstellung mehr möglich",
          "quelle": "https://www.braunschweig.de/leben/umwelt/foerderprogramme/pdf/2026_Foerderkulisse.pdf"
        },
        {
          "programm": "Stadt Göttingen (KlimaFonds) — bis 400 € Balkon-PV mit Speicher, Modul ausgeschöpft",
          "traeger": "Stadt Göttingen",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Der Göttinger KlimaFonds staffelt im Fördermodul „Energie erzeugen“ nach Maßnahme: Balkon-PV-Anlage bis zu 150 EUR, mit einkommensbezogenem Bonus von 150 EUR also bis zu 300 EUR; Balkon-PV-Anlage mit Speicher bis zu 250 EUR, mit Bonus bis zu 400 EUR; Batteriespeicher zu einer großen PV-Anlage bis zu 100 EUR je volle Kilowattstunde Speicherkapazität, maximal 1.200 EUR je Förderobjekt; große PV-Anlagen für Vereine bis zu 150 EUR je kWp installierter Modulleistung. Die Gesamtförderung im Fördermodul ist auf 3.000 EUR je Objekt gedeckelt. **Aktueller Stand: ausgeschöpft.** Die Stadt teilt mit: „Aufgrund der hohen Nachfrage sind die bereitgestellten Fördermittel im Fördermodul: »Energie erzeugen« bereits vollständig ausgeschöpft. Es können keine weiteren Förderzusagen erteilt werden.“ (Stand 8. Juni 2026.)",
          "frist_status": "Fördermodul „Energie erzeugen“ 2026 ausgeschöpft",
          "quelle": "https://nachhaltigkeit.goettingen.de/portal/seiten/foerderung-solaranlagen-900000937-25480.html"
        },
        {
          "programm": "Landkreis Cuxhaven — 100 €/kWh Speicher, 85.000 € Budget, Warteliste",
          "traeger": "Landkreis Cuxhaven",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Seit dem 1. April 2026 bezuschusst der Landkreis PV-Batteriespeicher mit 100 EUR je voller Kilowattstunde Speicherkapazität, mindestens 200 EUR und höchstens 1.000 EUR; die Mindestgröße des Speichers beträgt 2 kWh. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen — Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung oder eines Hauses — sowie Vereine; Zweitwohnsitze und touristisch genutzte Objekte sind ausgeschlossen, ebenso gebrauchte Speicher, Eigenbauten und Leasingmodelle. Das Programm zeigt exemplarisch, wie knapp kommunale Töpfe bemessen sind: Dem Budget von 85.000 EUR standen am ersten Antragstag rund 280 Anträge gegenüber. Bewilligt werden konnten etwa 125; rund 170 Antragstellende stehen auf einer Warteliste. Wer 2026 einreichen wollte, kommt zu spät — die Warteliste ist aber der Grund, warum sich ein Blick auf eine mögliche Neuauflage 2027 lohnt.",
          "frist_status": "Mittel für 2026 erschöpft — Warteliste",
          "quelle": "https://www.klimaschutz.landkreis-cuxhaven.de/pv-batteriespeicher-2.html"
        },
        {
          "programm": "NBank Klimaschutz und Energieeffizienz — nicht für Privathaushalte",
          "traeger": "Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz / NBank",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "EFRE-Zuschuss (40–70 % je Programmgebiet, Mindesthöhe 25.000 €) unter anderem für energieeffiziente Prozesse inklusive Photovoltaik und Batteriespeicher — jedoch ausschließlich für Unternehmen (KMU), öffentliche Träger, Genossenschaften und Kultureinrichtungen. Für private Haushalte nicht zugänglich. Das frühere NBank-Programm „Photovoltaik (PV) – Batteriespeicher“ für Privathaushalte ist seit 2021 ausgelaufen und wurde nicht neu aufgelegt; einige Vergleichsportale führen es weiterhin als offene Landesförderung.",
          "frist_status": "Antragsstichtage über nbank.de",
          "quelle": "https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/klimaschutz-und-energieeffizienz.html"
        }
      ]
    },
    {
      "bundesland": "Nordrhein-Westfalen",
      "slug": "nordrhein-westfalen",
      "einstrahlung_kwh_m2_jahr": 1070,
      "landesfoerderbank": "progres.nrw / NRW.BANK",
      "landesfoerderbank_url": "https://www.progres.nrw/",
      "kurzfassung": "Kein Landes-Zuschuss für private PV oder Speicher — und mehr noch: Für sämtliche PV-Fördergegenstände von progres.nrw ist die Antragstellung derzeit ausgesetzt, obwohl das Land am 20.08.2026 eine neue Förderrichtlinie erlassen hat. Der einzige Speicher-Zuschuss der Richtlinie gilt nur für kommunale Gebäude. NRW ist der größte PV-Markt Deutschlands; für Private zahlen nur noch einzelne Kommunen — Köln bis 2.500 € PV plus 1.300 € Speicher, Aachen mit gedritteltem Budget nur für Mehrfamilienhäuser, Düsseldorf nimmt keine Anträge an.",
      "stand": "09/2026",
      "detailrecherche": true,
      "seite": "https://voltaplan.de/foerderung/nordrhein-westfalen",
      "programme": [
        {
          "programm": "progres.nrw – Klimaschutztechnik: Antragstellung für alle PV-Gegenstände ausgesetzt",
          "traeger": "Bezirksregierung Arnsberg (Land NRW)",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Das Landesprogramm progres.nrw bündelt die NRW-Klimaschutzförderung; maßgeblich ist die Förderrichtlinie Klimaschutztechnik vom 20. August 2026 (Ministerialblatt NRW vom 01.09.2026, Nr. 234). Auf den Programmseiten aller vier Photovoltaik-Fördergegenstände steht derzeit wörtlich: „Die Förderung für diesen Fördergegenstand kann derzeit nicht weitergeführt werden; die Antragstellung muss daher ausgesetzt werden.“ Passend dazu enthält die aktuelle Förderübersicht 2026 (Stand 01.09.2026) ausschließlich die Module 6.2 (Bildungsprämien), 6.3 (Wärme) und 6.4 (Gebäude) — kein einziger Fördergegenstand aus Modul 6.1 „Erneuerbare Energien zur Stromerzeugung“ ist darin aufgeführt. Wer eine Anlage plant, sollte den Stand vor Antragstellung beim Callcenter NRW direkt (0211 837-1927) erfragen; ein Anspruch besteht auch bei wieder geöffnetem Verfahren erst mit dem Zuwendungsbescheid.",
          "frist_status": "Antragstellung derzeit ausgesetzt (Stand 10.09.2026)",
          "quelle": "https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende"
        },
        {
          "programm": "progres.nrw 6.1.1: PV-Zuschuss nur ohne EEG-Vergütung und erst ab 100 kWp",
          "traeger": "Bezirksregierung Arnsberg (Land NRW)",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Der einzige Fördergegenstand, der die Photovoltaikanlage selbst bezuschusst, schließt private Dachanlagen gleich doppelt aus. Gefördert werden nach Nr. 6.1.1 der Richtlinie nur Freiflächen-, Floating- und Agri-Photovoltaikanlagen, und zwar erst ab 100 Kilowatt-Peak installierter Leistung — eine Dachanlage ist damit von vornherein nicht förderfähig. Zweite Hürde: Gefördert wird ausdrücklich nur, was nicht über das EEG gefördert wird. Nimmt der Betreiber während der Nutzungsdauer doch die EEG-Vergütung in Anspruch, muss er das melden und die Fördersumme zurückzahlen. Die Sätze: Freiflächenanlagen ohne Eigenversorgung max. 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Höchstgrenze 500.000 €), mit Eigenversorgung max. 15 % (ebenfalls 500.000 €); Floating- und Agri-PV max. 25 % (Höchstgrenze 1.000.000 €).",
          "frist_status": "Antragstellung derzeit ausgesetzt",
          "quelle": "https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/stromerzeugung-waermeerzeugung"
        },
        {
          "programm": "progres.nrw 6.1.2: Batteriespeicher-Zuschuss gibt es nur für Kommunen",
          "traeger": "Bezirksregierung Arnsberg (Land NRW)",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Dies ist der einzige Fördergegenstand des Landes, der überhaupt einen Batteriespeicher umfasst — und er ist Kommunen vorbehalten. Gefördert werden Systeme aus PV-Dachanlage und Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden, die den Strom selbst verbrauchen; die Gebäude dürfen beihilferechtlich nicht wirtschaftlich genutzt werden. Die Anforderungen sind streng: Der prognostizierte Jahresertrag darf den prognostizierten Stromverbrauch des Gebäudes nicht übersteigen (Grundlage ist der gemittelte Jahresverbrauch der letzten drei Jahre), die prognostizierte Eigenverbrauchsquote muss bei mindestens 80 % liegen, und in den ersten drei Jahren ist nachzuweisen, dass nicht mehr als 20 % des erzeugten Stroms eingespeist wurden. Für Privathaushalte existiert kein Gegenstück — weder als Zuschuss noch als Bonus.",
          "frist_status": "Antragstellung derzeit ausgesetzt; nur Kommunen antragsberechtigt",
          "quelle": "https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/stromerzeugung-waermeerzeugung"
        },
        {
          "programm": "progres.nrw 6.1.5–6.1.7: Hauselektrik im Mehrparteienhaus, Fassade, Carport",
          "traeger": "Bezirksregierung Arnsberg (Land NRW)",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Drei Fördergegenstände liegen näher am Wohngebäude, treffen die normale Einfamilienhaus-Anlage aber ebenfalls nicht. Nr. 6.1.5 fördert die Erneuerung der Hauselektrik und der Energiemesssysteme in bestehenden Mehrparteienhäusern, wenn anschließend eine PV-Anlage mit mehr als 30 kWp für Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung errichtet wird: max. 45 % der Ausgaben, Höchstgrenze 20.000 € je Netzanschluss und Standort. Nr. 6.1.6 fördert Fassaden-Photovoltaik, die funktional in die Gebäudehülle integriert ist, mit max. 350 € je kWp (Höchstgrenze 50.000 €) — sie soll die Mehrkosten gegenüber einer Dachanlage ausgleichen. Nr. 6.1.7 fördert Carports mit PV-Dach mit max. 500 € je kWp (Höchstgrenze 50.000 €), allerdings nur über offenen Parkplätzen mit mehr als zehn Stellplätzen, die einem Nicht-Wohngebäude dienen und vor 2022 errichtet wurden. Ein Carport am Einfamilienhaus fällt damit heraus.",
          "frist_status": "Antragstellung derzeit ausgesetzt",
          "quelle": "https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/stromerzeugung-waermeerzeugung"
        },
        {
          "programm": "Köln: bis 2.500 € für die PV-Anlage plus bis 1.300 € für den Speicher",
          "traeger": "Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Das mit Abstand stärkste kommunale Angebot in NRW und das einzige der hier geprüften Programme, das die Dachanlage selbst mit einer festen Pauschale bezuschusst. Photovoltaik (Erstinstallation, netzgekoppelt, Aufdach, Indach, Solardachziegel oder Fassade): 1.500 € von 2 bis 5 kWp, 2.000 € über 5 bis 9 kWp, 2.300 € über 9 bis 14 kWp, 2.500 € über 14 kWp. Batteriespeicher in Kombination mit einer netzgekoppelten PV-Anlage und mit mindestens 10 Jahren Hersteller- oder Zeitwertersatzgarantie: 500 € von 3 bis 7 kWh, 1.000 € über 7 bis 11 kWh, 1.300 € über 11 kWh. Steckersolargeräte: 150 € je Wohn- oder Gewerbeeinheit, 300 € für Inhaberinnen und Inhaber des Köln-Passes (Modulleistung 600–2.000 Wp, Wechselrichter 600–800 W). Gemeinnützige Vereine erhalten deutlich höhere Sätze (PV bis 10.000 €, Speicher bis 10.000 €). Gedeckelt ist alles auf max. 60 % der förderfähigen Kosten und 10.000 € pro Gebäude und Kalenderjahr. Wichtige Ausschlüsse: nur Bestandsgebäude (Baufertigstellung mindestens fünf Jahre her), keine Neubauten, keine Erweiterung bestehender Anlagen, kein Miet-, Pacht- oder Leasingmodell, keine Eigenleistung außer bei Steckersolar — und keine Speicherförderung für Steckersolargeräte. Der Antrag läuft ausschließlich über das Online-Förderportal und muss vor der Beauftragung gestellt sein; nur beim Kauf eines Steckersolargeräts darf er bis drei Monate danach nachgereicht werden.",
          "frist_status": "laufend, Antrag vor Beauftragung — max. 10.000 € pro Gebäude und Kalenderjahr",
          "quelle": "https://www.stadt-koeln.de/artikel/72926/index.html"
        },
        {
          "programm": "Aachen: Budget für 2026 gedrittelt, Förderung nur noch für Mehrfamilienhäuser",
          "traeger": "Stadt Aachen",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Zwei Einschränkungen auf einmal, die den Aachener Topf für die meisten Privathaushalte schließen. Erstens der Fokus: Mit der Neuauflage zum Oktober 2025 fördert die Stadt nicht mehr Ein- und Zweifamilienhäuser, sondern gezielt Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien kleiner und mittlerer Unternehmen. Bei Mehrfamilienhäusern gilt der Zuschuss zudem nur bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung oder Mieterstrom: 200 € je vollendetem kWp für die PV-Anlage (max. 10.000 €) und 100 € je kWh nutzbarer Speicherkapazität (max. 5.000 €). Für Gewerbeimmobilien werden Dachgutachten mit bis zu 90 % (max. 4.000 €) und PV-Anlagen mit 100 €/kWp (max. 10.000 €) gefördert. Zweitens die Kassenlage: Der städtische Haushalt ist gesperrt. Für das Solarförderprogramm wurden die Mittel zwar freigegeben, das Gesamtbudget aber auf ein Drittel gekürzt — neue Anträge werden nur bearbeitet, solange ausreichend Restmittel verfügbar sind. Das separate Förderprogramm für energiesparende Maßnahmen im Gebäude wird 2026 nicht weitergeführt.",
          "frist_status": "2026 nur solange Restmittel reichen (Budget auf ein Drittel gekürzt)",
          "quelle": "https://www.aachen.de/in-aachen-leben/klima-umwelt/klimaschutz/foerderprogramme/"
        },
        {
          "programm": "Düsseldorf: „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ nimmt keine Anträge an",
          "traeger": "Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Das Düsseldorfer Programm gilt als eines der großzügigsten kommunalen Angebote und wird auf Vergleichsportalen weiterhin als offen dargestellt. Die Stadt selbst schreibt derzeit das Gegenteil: „Neue Förderanträge im Programm ‚Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten‘ können daher aktuell nicht gestellt werden.“ Das Programm wird überarbeitet und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst; bereits bewilligte oder eingereichte Anträge sind davon nicht betroffen. Wer in Düsseldorf plant, sollte also nicht mit dem Zuschuss kalkulieren, sondern den Stand über die SAGA-Hotline (0211 8921015) erfragen. Für die weiterhin geltenden Regeln des Programms gilt: max. 50 % der Gesamtkosten einer Maßnahme, kumulierbar mit anderen Programmen bis zu dieser Grenze.",
          "frist_status": "keine neuen Anträge möglich (Stand 10.09.2026)",
          "quelle": "https://www.duesseldorf.de/saga/klimafreundliches-wohnen-und-arbeiten"
        },
        {
          "programm": "NRW.BANK: kein PV-Produkt, sondern einkommensabhängige Wohnraumförderung",
          "traeger": "NRW.BANK",
          "art": "Kredit",
          "konditionen": "Für Privatpersonen bietet die NRW.BANK kein eigenständiges Photovoltaik- oder Speicherprodukt an. Sie vergibt im Auftrag des Landes die Förderdarlehen der Wohnraumförderung — ausdrücklich an „Privatpersonen mit geringem bis mittlerem Einkommen“, also mit Einkommensgrenzen, dafür mit sehr niedrigen Zinsen, langen Laufzeiten und Tilgungsnachlässen. Daneben gibt es eigene Programme mit anderen Einkommensgrenzen. Das Modernisierungsangebot „Sanierung und Ersterwerb von nachhaltigem Wohneigentum zur Selbstnutzung“ setzt zusätzlich eine Bundesförderung (BEG, KFN oder Wohneigentum für Familien), ein Nachhaltigkeitszertifikat oder die Bestätigung einer bzw. eines Energieeffizienz-Expert:in voraus. Eine PV-Anlage lässt sich darüber also als Teil einer geförderten Sanierung mitfinanzieren, nicht als eigenständiges Vorhaben. Erste Orientierung gibt der Chancenprüfer der Bank; verbindlich ist erst die Entscheidung der Bewilligungsbehörde oder Hausbank.",
          "frist_status": "laufend, Einkommensgrenzen beachten",
          "quelle": "https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/wohneigentum/"
        }
      ]
    },
    {
      "bundesland": "Rheinland-Pfalz",
      "slug": "rheinland-pfalz",
      "einstrahlung_kwh_m2_jahr": 1190,
      "landesfoerderbank": "Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)",
      "landesfoerderbank_url": "https://isb.rlp.de/foerderung.html",
      "kurzfassung": "Kein Landes-Zuschuss für private PV — das Solar-Speicher-Programm ist seit November 2021 geschlossen, das Nachfolgeprogramm richtet sich nur an Kommunen. Das ISB-Darlehen fördert PV ausdrücklich nur ohne Einspeisevergütung. Zuschüsse gibt es dafür auf kommunaler Ebene: Über KIPKI hat das Land 180 Mio. € pauschal an Verbandsgemeinden, Städte und Kreise verteilt. Im Oberrheingebiet liegt die Einstrahlung deutlich über dem Bundesschnitt.",
      "stand": "08/2026",
      "detailrecherche": true,
      "seite": "https://voltaplan.de/foerderung/rheinland-pfalz",
      "programme": [
        {
          "programm": "ISB-Darlehen 505 „Modernisierung selbst genutzten Wohnraums“ — PV nur ohne Einspeisevergütung",
          "traeger": "Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)",
          "art": "Kredit",
          "konditionen": "Zinsverbilligtes Darlehen für Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums; förderfähig sind unter anderem Energieeinsparung und „alternative und regenerative Energien“. Maximal 100.000 € für einen Vier-Personen-Haushalt, je weiteres Haushaltsmitglied 5.000 € mehr; Zinssatz 3,70 % p. a. bei 20 Jahren Zinsbindung, Tilgung 1,55 % p. a., Tilgungszuschuss bis zu 25 % je nach Einkommensgruppe und Effizienzstandard. Antrag läuft nicht über die ISB direkt, sondern über die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung. Zwei Einschränkungen entscheiden über die Praxistauglichkeit: Erstens gilt eine Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG), die um höchstens 10 % bzw. 60 % überschritten werden darf. Zweitens — und das ist der wesentliche Punkt — heißt es in den Förderbedingungen wörtlich: „Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung können nur gefördert werden, wenn der durch die PV-Anlage erzeugte Strom ausschließlich zur Deckung des Eigenbedarfs verwendet wird und keine Einspeisung ins öffentliche Netz erfolgt oder bei einem Stromanbieter eingespeist und bei Bedarf wieder abgerufen und keine Einspeisevergütung gezahlt wird.“ Eine normale Überschussanlage mit EEG-Vergütung fällt damit heraus.",
          "frist_status": "laufend — Antrag vor Vorhabenbeginn bei der Stadt- oder Kreisverwaltung",
          "quelle": "https://isb.rlp.de/foerderung/505.html"
        },
        {
          "programm": "Solar-Speicher-Programm — geschlossen seit November 2021",
          "traeger": "Energieagentur Rheinland-Pfalz / Klimaschutzministerium",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Das Landesprogramm, mit dem Rheinland-Pfalz Batteriespeicher zu Photovoltaikanlagen bezuschusst hat, war deutlich überzeichnet: Ausgelegt war es auf rund 1.000 Speicher, gefördert wurden am Ende über 10.000. Die Mittel waren damit erschöpft, seit November 2021 ist keine Antragstellung mehr möglich; ein Teil der im Oktober 2021 eingegangenen Anträge konnte nicht mehr bewilligt werden. Das angekündigte Nachfolgeprogramm „Solar-Speicher-Programm II“ ist in Vorbereitung und richtet sich nach Angaben des Landes ausschließlich an Kommunen — für Privathaushalte ist keine Neuauflage geplant. Vergleichsportale führen das Programm teilweise bis heute als offene Landesförderung; das ist seit 2021 nicht mehr zutreffend.",
          "frist_status": "beendet — keine Antragstellung seit November 2021",
          "quelle": "https://www.energieagentur.rlp.de/"
        },
        {
          "programm": "KIPKI — warum die PV-Förderung in RLP bei der Verbandsgemeinde liegt",
          "traeger": "Land Rheinland-Pfalz / Kommunale Gebietskörperschaften",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Das „Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) umfasst 250 Mio. €, davon 180 Mio. € als einwohnerbezogene Pauschalförderung an alle Verbandsgemeinden, Städte und Kreise. Im KIPKI-Förderkatalog ist die „Ermöglichung von Förderprogrammen der Kommunalen Gebietskörperschaften für ihre Bürgerinnen und Bürger zur Anschaffung Balkonsolaranlagen“ ausdrücklich als zulässige Verwendung genannt. Das erklärt ein Muster, das sonst zufällig wirkt: In Rheinland-Pfalz gibt es auffällig viele kommunale Balkonkraftwerk-Zuschüsse in der Größenordnung 100–200 €, aber keinen Landeszuschuss für Dachanlagen. Wer wissen will, was am eigenen Wohnort gilt, fragt bei der Verbandsgemeinde, der Stadt oder dem Klimaschutzmanagement des Kreises nach — die Programme sind lokal, unterschiedlich ausgestaltet und häufig budgetiert.",
          "frist_status": "je Kommune verschieden — Programme laufen aus KIPKI-Mitteln",
          "quelle": "https://kipki.rlp.de/foerderkatalog"
        },
        {
          "programm": "Mainz: Zuschuss für Balkonkraftwerke (bis 200 €, einkommensgebunden)",
          "traeger": "Landeshauptstadt Mainz",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Mainz fördert steckerfertige Photovoltaikanlagen 2026 erstmals: einmalig bis zu 200 € je Haushalt für ein neues Balkonkraftwerk mit einer Einspeiseleistung von maximal 800 Watt und einer Modulleistung von bis zu 2 kW. Antragsberechtigt sind Mieterinnen, Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen bis zur Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 LWoFG zuzüglich 10 %. Vorausgesetzt werden außerdem die Einhaltung der technischen Normen, die Registrierung im Marktstammdatenregister und — bei Miet- oder Eigentumswohnungen — die Zustimmung von Vermieter bzw. Eigentümergemeinschaft. Einen städtischen Zuschuss für Dach-PV oder Batteriespeicher gibt es in Mainz nicht.",
          "frist_status": "seit 2026, Budget begrenzt — vor dem Kauf bei der Stadt prüfen",
          "quelle": "https://www.mainz.de/solarinitiative"
        },
        {
          "programm": "PV-Pflicht nach dem Landessolargesetz — Wohngebäude sind nicht erfasst",
          "traeger": "Land Rheinland-Pfalz",
          "art": "Pflicht",
          "konditionen": "Rechtsgrundlage sind das Landessolargesetz (LSolarG) vom 20.09.2021 und die Landesverordnung zu seiner Durchführung (LSolarGDVO) vom 15.12.2022, in Kraft seit dem 01.01.2023. Das Handbuch „Klimaneutrales Rheinland-Pfalz“ des Landes beschreibt den Anwendungsbereich ausdrücklich als Pflicht „nur für gewerblich genutzte Neubauten und gewerblich genutzte neue Parkplätze“ — Wohngebäude und Dachsanierungen sind danach nicht erfasst. Das Klimaschutzministerium nennt für die Parkplatz-Pflicht neue gewerbezugehörige Parkplätze ab 50 Stellplätzen; zum 01.01.2024 wurde die Pflicht auf öffentliche Gebäude und Parkplätze ausgeweitet. Für private Bauherren heißt das: In Rheinland-Pfalz gibt es keine landesweite Solarpflicht fürs Eigenheim. Eine Ausnahme kann sich aus dem Bebauungsplan ergeben — Gemeinden dürfen über § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB weitergehende Anforderungen festsetzen, auch für Wohngebäude. Vor dem Bauantrag deshalb den örtlichen B-Plan prüfen.",
          "frist_status": "gesetzlich, seit 01.01.2023",
          "quelle": "https://mlwuf.rlp.de/themen/energie-und-klimaschutz/erneuerbare-energien/solarenergie"
        },
        {
          "programm": "0 % Mehrwertsteuer + KfW 270 (bundesweit)",
          "traeger": "Bund / KfW",
          "art": "Steuervorteil",
          "konditionen": "Für ein privates Dach in Rheinland-Pfalz ist das 2026 der eigentliche Hebel. Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt unbefristet für Anlage und Speicher auf oder in der Nähe von Wohngebäuden — ohne Antrag, ohne Einkommensgrenze und ohne Budgetdeckel. Der KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ finanziert Anlage und Speicher ohne die Einschränkung, die das ISB-Darlehen für eingespeisten Strom vorsieht, und ist für Eigenheime deshalb in der Regel der praktikablere Förderkredit.",
          "frist_status": "dauerhaft bzw. laufend",
          "quelle": "https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/"
        }
      ]
    },
    {
      "bundesland": "Saarland",
      "slug": "saarland",
      "einstrahlung_kwh_m2_jahr": 1180,
      "landesfoerderbank": "Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)",
      "landesfoerderbank_url": "https://www.sikb.de/foerderprogramme/",
      "kurzfassung": "Für Privathaushalte gibt es keinen Landes-Zuschuss. Neu seit dem 01.04.2026 ist „PV-Speicher Saar“ mit 200 €/kWh Speicherkapazität — ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen. Privat bleiben SIKB-Kredite, Bundesförderung und kommunale Programme.",
      "stand": "08/2026",
      "detailrecherche": true,
      "seite": "https://voltaplan.de/foerderung/saarland",
      "programme": [
        {
          "programm": "PV-Speicher Saar — nur für Unternehmen (KMU)",
          "traeger": "Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (MWIDE) Saarland",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "200 €/kWh nutzbarer Speicherkapazität, Mindestförderung 1.300 €. Speichergröße mindestens 6,5 kWh und höchstens 130 % der installierten PV-Leistung; Voraussetzung sind eine neu errichtete PV-Anlage auf gewerblich genutztem Gebäude, ein jährlicher Mindeststromverbrauch von 5.000 kWh und ein eigener Stromzähler. Antrag nach Fertigstellung über das digitale Förderportal des Saarlandes. Programmvolumen 3 Mio. € über drei Jahre. Für Privathaushalte nicht zugänglich.",
          "frist_status": "seit 01.04.2026 laufend, Budget begrenzt",
          "quelle": "https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/energie/foerderprogramme/elektrische-speichersysteme"
        },
        {
          "programm": "SIKB-Darlehen für Modernisierung und Energiemaßnahmen",
          "traeger": "Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)",
          "art": "Kredit",
          "konditionen": "Zinsgünstige Darlehen für Modernisierungsvorhaben am selbst genutzten Eigenheim; ergänzt Bundeszuschüsse dort, wo diese die Investitionskosten nicht abdecken. Konditionen werden fallbezogen festgelegt.",
          "frist_status": "laufend",
          "quelle": "https://www.sikb.de/foerderprogramme/"
        },
        {
          "programm": "0 % Mehrwertsteuer + KfW 270 (bundesweit)",
          "traeger": "Bund / KfW",
          "art": "Steuervorteil",
          "konditionen": "Nullsteuersatz auf Anlage und Speicher auf oder in der Nähe von Wohngebäuden — bei einer Komplettanlage mit Speicher für 18.000 € rund 2.870 € Ersparnis, ohne Antrag und ohne Budgetdeckel. Dazu der zinsgünstige KfW-Kredit 270 über die Hausbank. Für Private im Saarland ist das der mit Abstand größte reale Fördereffekt.",
          "frist_status": "dauerhaft bzw. laufend",
          "quelle": "https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/"
        }
      ]
    },
    {
      "bundesland": "Sachsen",
      "slug": "sachsen",
      "einstrahlung_kwh_m2_jahr": 1100,
      "landesfoerderbank": "Sächsische Aufbaubank (SAB)",
      "landesfoerderbank_url": "https://www.sab.sachsen.de/wohneigentum/",
      "kurzfassung": "Keine Landesförderung mehr für private Eigenheim-PV: Der 300-Euro-Zuschuss für Balkonkraftwerke ist zum 30.06.2026 ausgelaufen, der SAB Sachsenkredit greift erst über 30 kWp. Es bleiben Nullsteuersatz, KfW 270 und kommunale Programme.",
      "stand": "08/2026",
      "detailrecherche": true,
      "seite": "https://voltaplan.de/foerderung/sachsen",
      "programme": [
        {
          "programm": "Balkonkraftwerk-Zuschuss (300 €) — AUSGELAUFEN seit 01.07.2026",
          "traeger": "Sächsische Aufbaubank (SAB)",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Bis zum 30.06.2026 zahlte der Freistaat einen einmaligen Festbetrag von 300 € für steckerfertige PV-Anlagen (mindestens 300 Wp Modulleistung, maximal 800 W Wechselrichter-Ausgangsleistung) an Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Sachsen. Programmteil B der Förderrichtlinie ist am 30. Juni 2026 planmäßig außer Kraft getreten — seit dem 01.07.2026 ist keine Antragstellung mehr möglich. Das Kontingent für Eigentümerinnen und Eigentümer war bereits seit dem 06.11.2023 erschöpft; im Mieter-Kontingent standen zum Programmende noch 578.700 € für rechnerisch 1.929 Bewilligungen zur Verfügung, die nicht mehr abgerufen werden konnten. Bilanz des Programms: rund 16.600 geförderte Balkonkraftwerke, über 5 Mio. € ausgezahlte Fördermittel.",
          "frist_status": "beendet — Programmteil B außer Kraft seit 30.06.2026",
          "quelle": "https://www.sab.sachsen.de/balkonkraftwerke-stecker-pv-anlagen"
        },
        {
          "programm": "SAB Sachsenkredit „Energie und Speicher“",
          "traeger": "Sächsische Aufbaubank (SAB)",
          "art": "Kredit",
          "konditionen": "Investitionsdarlehen von mindestens 35.000 € bis maximal 5.000.000 € mit Tilgungszuschuss: bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben für Speicher, bis zu 10 % für die übrigen Maßnahmen, gedeckelt auf 50.000 € pro Kalenderjahr und Antragsteller. Laufzeit 5 bis 20 Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Antragsberechtigt sind ausdrücklich auch natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften — der Antrag läuft für Private über die Hausbank. Entscheidende Einschränkung: Förderfähig sind PV-Anlagen, deren Bruttoleistung nach Umsetzung MEHR als 30 kW peak bis einschließlich 1 MWp beträgt. Eine typische Eigenheimanlage mit 10 kWp fällt damit heraus, ebenso jedes Vorhaben unterhalb der Mindestdarlehenssumme von 35.000 €. Zudem ist eine Kombination mit der EEG-Vergütung für dieselbe Anlage ausgeschlossen.",
          "frist_status": "laufend — Antrag über die Hausbank vor Vorhabenbeginn",
          "quelle": "https://www.sab.sachsen.de/sab-sachsenkredit-energie-und-speicher"
        },
        {
          "programm": "0 % Mehrwertsteuer + KfW 270 (bundesweit)",
          "traeger": "Bund / KfW",
          "art": "Steuervorteil",
          "konditionen": "Für private Dächer in Sachsen ist das 2026 der wesentliche Hebel: Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt unbefristet für Anlage und Speicher auf oder in der Nähe von Wohngebäuden — ohne Antrag, ohne Budgetdeckel und damit ohne das Risiko ausgeschöpfter Kontingente. Der KfW-Kredit 270 finanziert Anlage und Speicher ohne die 30-kWp-Untergrenze des Sachsenkredits und ist für Eigenheime deshalb meist der einzige praktikable Förderkredit.",
          "frist_status": "dauerhaft bzw. laufend",
          "quelle": "https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/"
        },
        {
          "programm": "Kommunale Programme (Dresden, Leipzig, Chemnitz u. a.)",
          "traeger": "Städte und Gemeinden",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Nach dem Wegfall der Landesförderung ist die kommunale Ebene die einzige verbliebene Zuschussquelle in Sachsen. Einzelne Städte und Gemeinden bezuschussen PV, Speicher oder Steckersolargeräte aus eigenen Klimabudgets. Die Budgets sind klein, die Bedingungen unterscheiden sich je Kommune, und die Mittel sind häufig im laufenden Jahr erschöpft — vor der Bestellung direkt bei der Stadt oder Gemeinde nachfragen.",
          "frist_status": "je Kommune verschieden, Budget begrenzt",
          "quelle": "https://www.energie.sachsen.de/"
        }
      ]
    },
    {
      "bundesland": "Sachsen-Anhalt",
      "slug": "sachsen-anhalt",
      "einstrahlung_kwh_m2_jahr": 1090,
      "landesfoerderbank": "Investitionsbank Sachsen-Anhalt",
      "landesfoerderbank_url": "https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen",
      "kurzfassung": "Kein Landes-Zuschuss, aber eine Landesförderung als Kredit: Das IB-Darlehen „Sachsen-Anhalt MODERN“ nennt PV auf selbst genutzten Einfamilienhäusern bis 30 kWp einschließlich Speicher ausdrücklich als förderfähig — Balkonkraftwerke ausgenommen.",
      "stand": "08/2026",
      "detailrecherche": true,
      "seite": "https://voltaplan.de/foerderung/sachsen-anhalt",
      "programme": [
        {
          "programm": "Sachsen-Anhalt MODERN (IB-Darlehen)",
          "traeger": "Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)",
          "art": "Kredit",
          "konditionen": "Zinsgünstiges Annuitätendarlehen aus Landesmitteln des „Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt“ für Maßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Unter „Energieeffizient Sanieren — Einzelmaßnahmen“ sind Photovoltaikanlagen auf selbst genutzten Einfamilienhäusern mit maximal 30 kWp installierter Leistung einschließlich zugehörigem Speicher ausdrücklich förderfähig; PV auf Mehrfamilienhäusern nur im Rahmen von Gesamtmaßnahmen. Höhe: bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs, maximal 50.000 € pro Wohneinheit je Programmteil, Mindestdarlehen 10.000 € je Programmteil. Laufzeit bis zu 30 Jahre mit einem Tilgungsfreijahr, Zinsbindung wahlweise 10 oder 20 Jahre, Auszahlung zu 100 %, keine Bearbeitungsgebühr. Kombinierbar mit KfW- und BAFA-Zuschüssen, wobei vorfinanzierte Zuschüsse anschließend als Sondertilgung einzusetzen sind. Zwei Einschränkungen sind wesentlich: Das Programm ist als Lückenschluss gedacht — für Investoren, denen die Hausbank die Finanzierung außerhalb von Bonitätsgründen verwehrt —, und einen Rechtsanspruch auf das Darlehen gibt es nicht. Ausgeschlossen sind außerdem Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) sowie Wohneigentum, dessen Bauantrag zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als fünf Jahre zurückliegt.",
          "frist_status": "laufend — Antrag zwingend VOR Beginn der Maßnahme bei der IB, inklusive Hausbankstellungnahme",
          "quelle": "https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/modernisieren"
        },
        {
          "programm": "0 % Mehrwertsteuer + KfW 270 (bundesweit)",
          "traeger": "Bund / KfW",
          "art": "Steuervorteil",
          "konditionen": "Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt unbefristet für Anlage und Speicher auf oder in der Nähe von Wohngebäuden — ohne Antrag und ohne Budgetdeckel und damit der verlässlichste Fördereffekt überhaupt. Der KfW-Kredit 270 ist die naheliegende Alternative zu MODERN, wenn die Hausbank ohnehin finanziert, das Objekt jünger als fünf Jahre ist oder es schlicht schneller gehen soll. Ob MODERN oder KfW 270 günstiger ist, entscheidet der tagesaktuelle Zins — beide Sätze lassen sich direkt bei IB und KfW abfragen.",
          "frist_status": "dauerhaft bzw. laufend",
          "quelle": "https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/"
        },
        {
          "programm": "Kommunale Programme (Halle, Magdeburg, Dessau-Roßlau u. a.)",
          "traeger": "Städte und Gemeinden",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Weil auf Landesebene kein Zuschuss existiert, ist die kommunale Ebene die einzige Quelle für nicht rückzahlbare Mittel. Einzelne Städte und Gemeinden fördern PV, Speicher oder Steckersolargeräte aus eigenen Klimabudgets — häufig mit kleinen Beträgen, begrenztem Budget und eigenen Antragsfristen. Da MODERN Balkonkraftwerke ausdrücklich ausschließt, ist ein kommunales Programm für Steckersolargeräte oft die einzige Fördermöglichkeit.",
          "frist_status": "je Kommune verschieden, Budget begrenzt",
          "quelle": "https://lena.sachsen-anhalt.de/"
        }
      ]
    },
    {
      "bundesland": "Schleswig-Holstein",
      "slug": "schleswig-holstein",
      "einstrahlung_kwh_m2_jahr": 1030,
      "landesfoerderbank": "Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)",
      "landesfoerderbank_url": "https://www.ib-sh.de/produkt/foerderung/",
      "kurzfassung": "Kein offener Landes-Zuschuss für private PV-Speicher — es bleiben Modernisierungskredite der IB.SH, Bundesförderung und kommunale Programme. Geringe Einstrahlung, dafür günstige Netz- und Windinfrastruktur.",
      "stand": "09/2026",
      "detailrecherche": true,
      "seite": "https://voltaplan.de/foerderung/schleswig-holstein",
      "programme": [
        {
          "programm": "Solarstadt Kiel — AUSGESETZT für 2026",
          "traeger": "Landeshauptstadt Kiel",
          "art": "Zuschuss",
          "konditionen": "Das mit Abstand großzügigste kommunale PV-Programm im Land — aber derzeit gestoppt. Die Ratsversammlung hat am 16.10.2025 (Drucksache 1007/2025-01) beschlossen, die Förderung des Projekts „Solarstadt Kiel“ im Haushaltsjahr 2026 auszusetzen; neue Anträge sind nicht mehr möglich, weil die Mittel für 2025 bereits vollständig ausgeschöpft waren. Vollständig eingereichte Altanträge werden weiter nach der Förderrichtlinie bearbeitet. Die zuletzt geltenden Sätze zur Einordnung: bei Einfamilienhäusern 300 € je kWp für jedes Kilowatt-Peak oberhalb von 5 kWp (Jahresbudget 30.000 €), bei Mehrfamilienhäusern 100 €/kWp bei maximaler Dachbelegung (Jahresbudget 30.000 €), dazu bis zu 800 € für eine Eignungsvoruntersuchung (nicht für Einfamilienhäuser) und bis zu 5.000 € für begleitende Arbeiten wie Gerüst, Zählerschrank oder Statik. Gefördert wurden ausschließlich Bestandsgebäude im Kieler Stadtgebiet — Neubauten waren ausgeschlossen. Über eine Wiederaufnahme ab 2027 ist nicht entschieden.",
          "frist_status": "ausgesetzt im Haushaltsjahr 2026 — keine neuen Anträge",
          "quelle": "https://www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/klimaschutz/kieler_innen/foerderung_photovoltaik_solarthermieanlagen.php"
        },
        {
          "programm": "IB.SH Immo Eigentum",
          "traeger": "Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)",
          "art": "Kredit",
          "konditionen": "Zinsgünstiges Landesdarlehen für Neubau oder Kauf selbst genutzter Immobilien: 40 % der Gesamtkosten, max. 150.000 €, Aufstockung auf bis zu 200.000 € bei KfW-Effizienzhaus 40 oder einem Kind unter 18 Jahren, 15 Jahre Zinsbindung. Eine PV-Anlage lässt sich in die Immobilienfinanzierung integrieren — ein PV-Zuschuss ist es ausdrücklich nicht.",
          "frist_status": "laufend",
          "quelle": "https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/ib-sh-immo-eigentum.html"
        },
        {
          "programm": "IB.SH Modernisierungsdarlehen (Immofix / Immoflex / Immokonstant)",
          "traeger": "Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)",
          "art": "Kredit",
          "konditionen": "Zinsgünstige Darlehen ab 15.000 € für die Modernisierung und Sanierung selbst genutzter Immobilien — inklusive Photovoltaik und Speicher. Die IB.SH reicht zusätzlich KfW-Fördermittel über die Hausbank-Schiene aus. Auch hier gilt: Finanzierung, kein Zuschuss. Ein Programm namens „Klimabonus“ mit einem PV-Zuschuss je kWp führt die IB.SH nicht.",
          "frist_status": "laufend",
          "quelle": "https://www.ib-sh.de/unser-angebot/fuer-privatpersonen/wohnimmobilien-modernisieren/"
        },
        {
          "programm": "0 % Mehrwertsteuer + KfW 270 (bundesweit)",
          "traeger": "Bund / KfW",
          "art": "Steuervorteil",
          "konditionen": "Nullsteuersatz auf Anlage, Speicher und Installation auf oder in der Nähe von Wohngebäuden — in Schleswig-Holstein 2026 der mit Abstand größte reale Fördereffekt, ohne Antrag und ohne Budgetdeckel. Ergänzend finanziert die KfW 270 die Anlage über die Hausbank; ob KfW oder IB.SH günstiger ist, hängt am tagesaktuellen Zins.",
          "frist_status": "dauerhaft bzw. laufend",
          "quelle": "https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/"
        }
      ]
    },
    {
      "bundesland": "Thüringen",
      "slug": "thueringen",
      "einstrahlung_kwh_m2_jahr": 1100,
      "landesfoerderbank": "Thüringer Aufbaubank (TAB)",
      "landesfoerderbank_url": "https://www.aufbaubank.de/foerderung/",
      "kurzfassung": "Kein offener Landes-Zuschuss für private PV-Speicher in Eigenheimen. Es bleiben Kredite der Thüringer Aufbaubank, Bundesförderung und kommunale Programme. Mittlere Einstrahlung mit Schwerpunkt im Süden des Landes.",
      "stand": null,
      "detailrecherche": false,
      "seite": "https://voltaplan.de/foerderung/thueringen",
      "programme": []
    }
  ]
}