Der aktuelle Arbeitsentwurf der EEG-Reform sieht vor: Ab 1. Januar 2027 erhalten neue Photovoltaik-Anlagen keine garantierte Einspeisevergütung mehr. Wer also noch in diesem Jahr eine Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich die aktuellen Sätze für die volle 20-jährige Förderperiode. Wer 2027 erst startet, verzichtet auf einen Großteil der planbaren Einnahmen.
Für ein typisches Einfamilienhaus mit 5–10 kWp bedeutet das einen Cashflow-Unterschied von 4.000 bis 7.000 € über 20 Jahre. Diese Seite erklärt die Reform im Detail, zeigt drei Beispielrechnungen und gibt dir einen klaren Decision-Tree für deine Entscheidung.
1. Faktenbox — Stand 04/2026
- Einspeisevergütung 2026: 7,78 ct/kWh (bis 10 kWp), 6,73 ct/kWh (10-40 kWp)
- Halbjährliche Degression: -1 % alle 6 Monate (nächste Senkung 01.08.2026)
- Reform 2027: Abschaffung der Garantievergütung für Neuanlagen ab 01.01.2027
- Bestandsschutz: Wer 2026 in Betrieb geht, behält die alte Vergütung 20 Jahre
- Solarspitzengesetz (seit 25.02.2025): Keine Vergütung in Stunden mit negativen Strompreisen
- 0 % Mehrwertsteuer für PV-Anlagen bis 30 kWp bleibt bestehen
2. Warum diese Reform?
Der EEG-Mechanismus stammt aus 2000 — einer Zeit, in der Solar-Installationen sehr teuer waren und ohne Förderung nicht wirtschaftlich. Heute kostet eine 5-kWp-Anlage rund 8.000 € (vor 15 Jahren waren es 25.000 €). Die EEG-Umlage zur Finanzierung der Vergütung wurde 2022 abgeschafft und vom Bund übernommen.
Aus Sicht des Bundesrechnungshofs und Teile der Wissenschaft ist die feste Vergütung nicht mehr zeitgemäß: Solar-Anlagen lohnen sich auch ohne Garantie, und die staatliche Subventionierung kostet jährlich ~10 Milliarden Euro. Die Reform soll diesen Aufwand reduzieren und gleichzeitig den Markt-Mechanismus stärken — eingespeister Solarstrom soll sich am Strommarkt selbst behaupten.
Kritiker (insbesondere BSW-Solar und Verbraucherzentrale) argumentieren dagegen: Ohne Mindestvergütung sinkt die Anschaffungs-Bereitschaft, der PV-Ausbau verlangsamt sich, Klimaziele werden gefährdet. Das Last-Wort liegt beim Bundestag.
3. Timeline — was passiert wann?
- Q1 2026: Reform-Entwurf im Bundestags-Verfahren. Erste Lesung erwartet.
- Q2 2026: Bundesrats-Befassung. Kompromisse mit Bundesländern wahrscheinlich.
- Q3 2026: Wahrscheinliches Inkrafttreten der finalen Reform-Fassung.
- 01.08.2026: Reguläre Halbjahres-Degression: 7,78 → ca. 7,70 ct/kWh.
- 31.12.2026 23:59: Letzter Stichtag für Inbetriebnahme mit alter Vergütung.
- 01.01.2027: Neuanlagen ohne EEG-Garantievergütung (laut Entwurf).
Wichtig: „Inbetriebnahme“ bedeutet die formale Anmeldung beim Netzbetreiber + Marktstammdatenregister, nicht die Auftragserteilung. Wer 2026 die Anlage bestellt, aber erst 2027 anschließt, fällt unter die neue Reform.
4. Drei Beispielrechnungen — was kostet die Reform konkret?
Alle drei Beispiele rechnen mit identischer Anlage (5,3 kWp, 7,5 kWh Speicher, 4.500 kWh Verbrauch, München PVGIS-Daten):
Beispiel A — Familie mit hohem Eigenverbrauch (E-Auto + Wärmepumpe)
8 kWp Anlage, 12 kWh Speicher, 9.000 kWh Verbrauch, Hamburg. Eigenverbrauchsanteil ~78 %. Differenz 2026 vs. 2027: ca. 2.800 €. Hier wird die Reform relativ am wenigsten weh tun, weil ohnehin wenig eingespeist wird.
Beispiel B — Single-Haushalt mit Standard-Verbrauch
5 kWp Anlage, 5 kWh Speicher, 1.800 kWh Verbrauch, Berlin. Eigenverbrauchsanteil ~45 %. Differenz 2026 vs. 2027: ca. 7.200 €. Hoher Verlust, weil ein großer Teil der Erzeugung eingespeist wird und damit ohne EEG-Sicherung wirtschaftlich fragil ist.
Beispiel C — Maximaldach ohne Speicher
15 kWp Anlage, kein Speicher, 5.000 kWh Verbrauch, Stuttgart. Eigenverbrauchsanteil ~22 %. Differenz 2026 vs. 2027: ca. 11.500 €. Extremster Fall — fast die gesamte Wirtschaftlichkeit hängt an der EEG-Vergütung.
Lehre: Je niedriger der Eigenverbrauchsanteil, desto härter trifft dich die Reform. Wer ohnehin auf Speicher + E-Auto + Wärmepumpe optimiert, leidet weniger.
Möchtest du das für deine konkrete Konfiguration durchrechnen? Der voltaplan-Rechner zeigt dir Side-by-Side-Vergleich 2026 vs. 2027 — mit echten PVGIS-Daten für deine PLZ.
5. Decision-Tree — solltest du jetzt noch kaufen?
Beantworte für dich diese 4 Fragen:
Frage 1: Hast du im Jahr 2026 noch konkrete Möglichkeit zur Inbetriebnahme (Auftrag spätestens Q3 2026)?
→ Nein: Plane direkt für 2027er-Konfiguration mit hohem Speicher-Anteil. → Ja: Weiter mit Frage 2.
Frage 2: Wie hoch ist dein erwarteter Eigenverbrauchsanteil?
→ < 50 % (typisch ohne Speicher / E-Auto): EEG-Vergütung trägt signifikant zum Ertrag bei. Reform-Verlust wäre groß. Empfehlung: 2026 kaufen. → > 70 % (mit Speicher + E-Auto + Wärmepumpe): EEG ist eher Bonus, Wirtschaftlichkeit hängt am Strompreis-Vorteil. 2027 ist verkraftbar.
Frage 3: Wie ist die Dachausrichtung?
→ Süd / SW / SO mit moderater Neigung: Hoher Ertrag pro Modul. Mehr Einspeisung, mehr EEG-Vergütungsverlust bei 2027. 2026 lohnt sich. → Ostwest / Nord: Geringerer Ertrag, niedrigere absolute Vergütungssumme. Reform-Diff kleiner. 2027 vertretbar.
Frage 4: Hast du Zugang zu einem qualifizierten Direktvermarkter (Aggregator)?
→ Ja (z.B. Lichtblick, Next Kraftwerke, sonnenStrom): Marktwert-Erlöse kompensieren teilweise EEG-Wegfall. 2027 wirtschaftlich. → Nein: Direktvermarktung-Lücke trifft voll. 2026 sicherer.
6. Was du jetzt konkret tun kannst
Wenn du 2026 kaufen willst:
- Spätestens Q3 2026 den Vertrag abschließen. Installateure sind zum Jahresende ausgebucht. 4–6 Monate Vorlauf einplanen.
- Nullsteuersatz nutzen — bis 30 kWp keine Mehrwertsteuer auf Anlage + Speicher + Installation.
- Speicher mitbestellen, auch wenn knapp. Mit Speicher gewinnst du auch ohne EEG, ohne Speicher bist du bei Reform-Inkrafttreten verletzlich.
- Inbetriebnahme protokollieren — Marktstammdatenregister-Anmeldung muss vor 31.12.2026 erfolgen.
Wenn du auf 2027 verschiebst:
- Größeren Speicher (10+ kWh statt 5 kWh) einplanen — Eigenverbrauch wird der Hauptertrags-Treiber.
- Direktvermarkter-Vertrag vorbereiten — Lichtblick, Next Kraftwerke, sonnenStrom anschreiben.
- Wärmepumpe + E-Auto-Kombi planen, falls noch nicht vorhanden — der "Smart-Energy-Haushalt" ist ohne EEG die wirtschaftlichste Konstellation.
- Steuerberater konsultieren — gewerbliche Direktvermarktung kann steuerliche Implikationen haben.
7. Häufige Missverständnisse
- "Die Anlage lohnt sich 2027 gar nicht mehr." Falsch — sie lohnt sich, nur weniger. Mit Speicher + hohem Eigenverbrauch bleibt der NPV positiv.
- "Ich kann meinen Strom 2027 gar nicht mehr einspeisen." Falsch — du kannst, aber zum Marktpreis ohne Garantie. Direktvermarkter helfen.
- "Bestandsanlagen werden auch betroffen." Falsch — der Bestandsschutz gilt 20 Jahre ab Inbetriebnahme, das ist im Entwurf festgeschrieben.
- "Die Reform kommt sicher." Wahrscheinlich, aber nicht garantiert. Politische Korrekturen sind möglich.
8. Häufige Fragen zur Reform
Werden bestehende Anlagen von der Reform 2027 betroffen?
Nein. Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb genommen werden, behalten ihre Einspeisevergütung über die volle 20-Jahres-Förderperiode. Bestandsschutz ist im aktuellen EEG-Reform-Entwurf festgeschrieben — auch wenn sich Details bis zum Inkrafttreten noch ändern können.
Wie viel weniger verdient eine 2027er-Anlage konkret?
Im Schnitt 4.000–7.000 € weniger Cashflow über 20 Jahre für ein Einfamilienhaus mit 5–10 kWp. Die Differenz hängt stark vom Eigenverbrauchsanteil ab: Bei hohem Eigenverbrauch (>70 %) schrumpft der Verlust, bei niedrigem (<40 %) wächst er.
Lohnt sich die Anlage 2027 trotzdem noch?
Ja, oft schon — gerade mit Speicher und hohem Eigenverbrauch. Die Amortisation verlängert sich aber typischerweise um 2–3 Jahre. Direktvermarktung über einen Aggregator kann einen Teil der EEG-Lücke füllen, aber der Marktwert (~5,5 ct/kWh) liegt deutlich unter der heutigen 7,78 ct/kWh.
Was bedeutet „Direktvermarktung“ für Privatpersonen?
Statt eines fixen EEG-Satzes verkaufst du deinen eingespeisten Strom an der Strombörse — vermittelt durch einen Direktvermarkter (z.B. Next Kraftwerke, Lichtblick, sonnen). Du bekommst den Marktpreis minus Vermittlungs-Gebühr. Der Marktpreis schwankt täglich; an sonnigen Mittagsstunden ist er oft niedrig (Solar-Spitze drückt den Preis).
Kann die Reform noch gestoppt werden?
Möglich. Der Reform-Entwurf befindet sich aktuell (Stand 04/2026) im Bundestags-Verfahren. Die Solarwirtschaft (BSW-Solar) lobbyiert aktiv gegen die ersatzlose Streichung. Realistisch: Eine Form der Reform wird kommen, aber mit möglichen Übergangsregeln (z.B. reduzierter Mindestpreis statt vollständiger Marktöffnung).
Was ist der Unterschied zur Degression der Einspeisevergütung?
Die Degression ist eine schrittweise Senkung des EEG-Satzes (-1 % pro Halbjahr) für Neuanlagen. Sie betrifft nur den Vergütungssatz, nicht die Garantie selbst. Die Reform 2027 schafft die Garantie als solche ab — eine grundsätzlich andere Qualität.
Was passiert nach 20 Jahren mit meiner 2026er Anlage?
Die EEG-Vergütung endet nach 20 Jahren (für 2026er-Anlagen also 2046). Danach: Direktvermarktung oder Eigenverbrauch. Die Anlage produziert weiter — Module sind typisch 30–35 Jahre einsatzfähig — aber ohne festen Mindestpreis.
Beeinflusst die Reform den 0 % Mehrwertsteuer-Satz?
Nein. Der Nullsteuersatz für PV-Anlagen bis 30 kWp (seit 2023) bleibt unverändert. Die Reform betrifft nur die laufende Einspeisevergütung, nicht die Anschaffungskosten.
Lohnt sich vorab gekaufter Speicher mehr 2027?
Eindeutig ja. Ohne EEG-Vergütung wird Eigenverbrauch zur entscheidenden Wertschöpfungs-Stelle. Ein größerer Speicher (10+ kWh) kann den Eigenverbrauchsanteil von ~30 % auf 70–80 % heben — und damit einen Großteil des EEG-Verlusts kompensieren.
Was rät der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) konkret?
BSW empfiehlt, eine Anlage NICHT auf den letzten Drücker im Dezember 2026 zu beauftragen. Erfahrungsgemäß sind Installateure zum Jahresende ausgebucht, Material wird knapp, Preise steigen. Wer 2026 noch profitieren will, sollte spätestens Q3 2026 den Auftrag erteilen — oder sehr bewusst mit der 2027er-Wirtschaftlichkeit kalkulieren.