Neue PV-Dachanlagen unter 100 kW sollen ab dem 1. Januar 2027 dauerhaft höchstens 50 % ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen dürfen. So steht es in § 9 Abs. 2b des Regierungsentwurfs zum EEG 2027, der seit dem 7. September 2026 als Bundestags-Drucksache 21/7867 vorliegt. Für ein 10-kWp-Süddach mit Haushaltsverbrauch kostet das nach unserer Rechnung 7,8 bis 9,3 % der Jahreserzeugung, für ein Ost-West-Dach weniger als 1 %. Ein normal betriebener Batteriespeicher ändert daran wenig.
Was im Gesetzentwurf steht
Der Wortlaut des Entwurfs: Betreiber von Solaranlagen des zweiten Segments mit weniger als 100 Kilowatt, die Strom einspeisen, müssen „am Verknüpfungspunkt mit dem Netz die Wirkleistungseinspeisung dauerhaft und unabhängig vom Einbau eines intelligenten Messsystems und der Veräußerungsform auf maximal 50 Prozent der installierten Leistung” begrenzen. „Zweites Segment” heißt: jede Solaranlage auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand — also praktisch jede Dachanlage.
Neu ist die Grenze nicht. Neu ist, dass sie niedriger liegt und nicht mehr endet:
| Heute (§ 9 Abs. 2 EEG 2023) | Entwurf EEG 2027 (§ 9 Abs. 2b) | |
|---|---|---|
| Grenze am Netzanschluss | 60 % der installierten Leistung | 50 % der installierten Leistung |
| Mit Smart Meter | entfällt nach Einbau von iMSys und Steuerungseinrichtung | gilt dauerhaft |
| Betroffen | Anlagen unter 100 kW mit Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag | Dachanlagen unter 100 kW, die einspeisen — unabhängig von der Vermarktungsform |
| Batteriespeicher | keine Ausnahme | keine Ausnahme |
| Balkonkraftwerke (bis 2 kW / 800 VA) | ausgenommen | ausgenommen |
| Bestandsanlagen | — | nicht betroffen, gilt nur für Neuanlagen |
| Inkrafttreten | geltendes Recht | geplant 01.01.2027 (Entwurf, nicht beschlossen) |
Die Begründung des Entwurfs nennt den Zweck ausdrücklich: „Hierdurch soll der Anreiz zur Investition in Speicher gestärkt werden, um die Strommengen von Solaranlagen in der Mittagszeit, die nicht mehr in das Stromnetz eingespeist werden können, aufzunehmen und am Abend wieder einzuspeisen.” Ob ein Speicher das tatsächlich leistet, ist die interessante Frage — dazu unten.
Wichtig für das Verständnis: Begrenzt wird die Einspeisung, nicht die Erzeugung. Was im Haus verbraucht oder in einen Speicher geladen wird, zählt nicht mit. Abgeregelt wird nur, was nach Eigenverbrauch und Speicherladung noch oberhalb der Grenze ins Netz fließen würde.
Wie viel Strom die Grenze kostet
Wir haben die Abregelung für drei Standorte durchgerechnet — mit PVGIS-Stundenwerten der EU-Kommission für die Jahre 2019 bis 2023 und mit demselben Lastprofil und Speichermodell wie unser Rechner. Referenzfall: 10 kWp, 35° Neigung, 4.000 kWh Jahresverbrauch, kein Speicher.
| Standort | Ausrichtung | Erzeugung | Abregelung heute (60 %) | Abregelung Entwurf (50 %) |
|---|---|---|---|---|
| Hamburg | Süd | 9.981 kWh | 294 kWh (2,9 %) | 778 kWh (7,8 %) |
| Kassel | Süd | 10.353 kWh | 349 kWh (3,4 %) | 900 kWh (8,7 %) |
| München | Süd | 11.652 kWh | 400 kWh (3,4 %) | 1.083 kWh (9,3 %) |
| Hamburg | Ost-West | 7.877 kWh | 0 kWh | 20 kWh (0,3 %) |
| Kassel | Ost-West | 8.232 kWh | 0 kWh | 40 kWh (0,5 %) |
| München | Ost-West | 9.085 kWh | 0 kWh | 63 kWh (0,7 %) |
Mittelwerte 2019–2023, Anteil an der Jahreserzeugung. Eigene Rechnung auf PVGIS-Basis (SARAH3), Systemverluste 14 %.
Drei Befunde:
- Beim Süddach steigt der Verlust auf das 2,6- bis 2,7-Fache — und heute entfällt er ganz, sobald ein Smart Meter eingebaut ist. Die 50-%-Grenze gilt dagegen für die gesamte Betriebsdauer.
- Ost-West-Dächer sind praktisch nicht betroffen. Die beiden Dachhälften erreichen ihre Spitze zu verschiedenen Tageszeiten; die gemeinsame Leistung kommt kaum über die Hälfte der Modulleistung. Mehr dazu in unserem Artikel zur Ost-West-Wirtschaftlichkeit.
- Größere Anlagen verlieren mehr. Mit 15 kWp auf dem Süddach steigt der Verlust auf 8,6 % (Hamburg), 9,6 % (Kassel) und 10,3 % (München), weil der gleiche Haushaltsverbrauch einen kleineren Teil der Mittagsspitze aufnimmt.
Die Werte schwanken von Jahr zu Jahr: In Kassel lag der Verlust beim Süddach zwischen 7,7 % (schwächstes Jahr) und 9,4 % (stärkstes Jahr).
Volleinspeiser trifft es am stärksten
Ohne Eigenverbrauch fließt die gesamte Mittagsspitze ins Netz — und wird entsprechend stärker gekappt. Für eine 10-kWp-Süddachanlage ohne Eigenverbrauch:
| Standort | Abregelung heute (60 %) | Abregelung Entwurf (50 %) |
|---|---|---|
| Hamburg | 448 kWh (4,5 %) | 1.044 kWh (10,5 %) |
| Kassel | 531 kWh (5,1 %) | 1.193 kWh (11,5 %) |
| München | 632 kWh (5,4 %) | 1.458 kWh (12,5 %) |
Ost-West-Volleinspeiser verlieren 0,8 bis 1,6 %.
Warum ein Speicher kaum hilft — und wann doch
Die Gesetzesbegründung setzt auf Speicher. Unsere Rechnung zeigt: Ein Speicher im üblichen Betrieb löst das Problem nicht.
| Standort (Süd, 10 kWp) | ohne Speicher | 10 kWh, Standardbetrieb | 10 kWh, grenzorientiert |
|---|---|---|---|
| Hamburg | 7,8 % | 7,1 % | 3,1 % |
| Kassel | 8,7 % | 7,9 % | 3,5 % |
| München | 9,3 % | 8,3 % | 3,3 % |
Abgeregelter Anteil der Jahreserzeugung bei 50-%-Grenze.
Der Grund liegt im Ladeverhalten. Ein Speicher im Standardbetrieb lädt ab dem ersten Überschuss am Morgen. An sonnigen Tagen ist er voll, bevor die Mittagsspitze kommt — genau dann, wenn abgeregelt wird, hat er keinen Platz mehr. Der Speicher senkt die Abregelung deshalb nur um knapp einen Prozentpunkt.
Grenzorientiert heißt in unserer Rechnung: Vor 13 Uhr lädt der Speicher nur den Teil, der sonst abgeregelt würde; danach lädt er normal. Das halbiert die Abregelung ungefähr. Es hat aber einen Preis: Weil der Speicher am Nachmittag nicht immer voll wird, sinkt der Eigenverbrauch um 230 bis 260 kWh im Jahr, während die Einspeisung um 670 bis 880 kWh steigt.
Für den Haushalt rechnet sich das mit dieser einfachen Regel nicht. Jede Kilowattstunde, die statt im Haus verbraucht ins Netz geht, bringt bei der im Entwurf vorgesehenen Übergangszahlung 5,2 ct und muss abends für rund 37 ct nachgekauft werden. Eine Ladesteuerung mit Tagesprognose verbindet beides: Sie hält mittags nur an den Tagen Platz frei, an denen sich das lohnt. Wie viel das im besten Fall bringt, steht in der Beispielrechnung unten.
Der Solar Cluster Baden-Württemberg kommt in seiner Stellungnahme zur EEG-Novelle zu einem verwandten Befund: Eine Batterie könne zwar Energie oberhalb der Grenze zwischenspeichern, verhindere aber nicht, dass unterhalb der 50-%-Grenze weiter auch bei negativen Börsenpreisen eingespeist wird. Der Verband schlägt statt der starren Grenze eine preisabhängige Abregelung vor.
Was das in Euro bedeutet
Der Wert einer abgeregelten Kilowattstunde hängt davon ab, was sie ab 2027 erlösen würde. Der Regierungsentwurf sieht für kleine Neuanlagen eine befristete Übergangszahlung für höchstens 36 Monate vor: Der anzulegende Wert beträgt 6,2 ct/kWh (§ 48 Abs. 1), davon wird 1 ct/kWh abgezogen (§ 53 Abs. 1) — ergibt 5,2 ct/kWh. Danach folgt die Direktvermarktung zum Marktwert.
Für die 10-kWp-Süddachanlage mit Haushaltsverbrauch heißt das während der Übergangszahlung:
- Hamburg: 778 kWh × 5,2 ct = rund 40 € pro Jahr
- Kassel: 900 kWh × 5,2 ct = rund 47 € pro Jahr
- München: 1.083 kWh × 5,2 ct = rund 56 € pro Jahr
Das ist spürbar, aber nicht entscheidend für die Wirtschaftlichkeit. Entscheidend ist der Eigenverbrauch — was die Reform insgesamt für eine Anlage bedeutet, steht in unserer Analyse zur Reform 2027.
Beispielrechnung Kassel
Ein Haushalt, Schritt für Schritt. Anlage: Einfamilienhaus in Kassel, 10 kWp auf einem Süddach mit 35° Neigung, 4.000 kWh Jahresverbrauch, wahlweise mit einem Batteriespeicher von 10 kWh (davon 9 kWh nutzbar). Die Anlage erzeugt im Mittel der Wetterjahre 2019–2023 10.353 kWh im Jahr. Die 50-%-Grenze liegt bei 5 kW.
Preise: Für die Einspeisung setzen wir 5,2 ct/kWh an, die Übergangszahlung laut Regierungsentwurf (höchstens 36 Monate). Für den Netzbezug setzen wir 37,0 ct/kWh an, den Tarifdurchschnitt 2026 laut BDEW-Strompreisanalyse vom August 2026. Alle Varianten sind mit denselben Preisen bewertet, auch die heutige 60-%-Regel. So macht nur die Regel den Unterschied.
| Variante | abgeregelt | Eigenverbrauch | Einspeisung | Netzbezug | Saldo pro Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| A: ohne Speicher, keine Grenze | 0 kWh | 1.537 kWh | 8.817 kWh | 2.463 kWh | −453 € |
| B: ohne Speicher, 60 % (heutige Regel ohne Smart Meter) | 349 kWh (3,4 %) | 1.537 kWh | 8.468 kWh | 2.463 kWh | −471 € |
| C: ohne Speicher, 50 % | 900 kWh (8,7 %) | 1.537 kWh | 7.917 kWh | 2.463 kWh | −500 € |
| D: Speicher, keine Grenze | 0 kWh | 3.242 kWh | 6.810 kWh | 778 kWh | +66 € |
| E: Speicher, 50 %, Standardbetrieb | 816 kWh (7,9 %) | 3.242 kWh | 5.994 kWh | 778 kWh | +24 € |
| F: Speicher, 50 %, feste Regel (vor 13 Uhr nur oberhalb der Grenze laden) | 358 kWh (3,5 %) | 3.012 kWh | 6.713 kWh | 1.014 kWh | −26 € |
| G: Speicher, 50 %, ideale Tagesprognose | 366 kWh (3,5 %) | 3.241 kWh | 6.445 kWh | 779 kWh | +47 € |
Saldo = Einspeiseerlös minus Kosten für den Netzbezug. Anschaffungskosten sind nicht enthalten. Die Tabelle vergleicht nur, was die Regeln im Betrieb ändern. Eigene Rechnung, Mittel der Jahre 2019–2023. Mit Speicher ergeben Eigenverbrauch, Einspeisung und Abregelung zusammen rund 300 kWh weniger als die Erzeugung (Variante F: rund 270 kWh). Das sind die Lade- und Entladeverluste und der Eigenverbrauch des Speichers (15 W Standby, rund 131 kWh im Jahr). Aus demselben Grund liegen Eigenverbrauch und Netzbezug zusammen 20 bis 26 kWh über dem Haushaltsverbrauch: Diesen Teil des Standby-Stroms bezieht der Speicher aus dem Netz.
1. Die Grenze kostet diesen Haushalt rund 47 € im Jahr. Ohne Speicher werden 900 kWh abgeregelt, das sind bei 5,2 ct rund 47 €. Mit Speicher im Standardbetrieb sind es 816 kWh, also rund 42 €. Ohne Speicher gehen gegenüber der heutigen 60-%-Regel 551 kWh mehr verloren.
2. Die feste Laderegel rechnet sich für den Haushalt nicht. Sie speist 719 kWh mehr ein als der Standardbetrieb, das bringt 37 €. Dafür sinkt der Eigenverbrauch um 230 kWh, und der Netzbezug steigt um 236 kWh. Das kostet 87 €. Unterm Strich steht der Haushalt mit der festen Regel 50 € im Jahr schlechter da als im Standardbetrieb.
3. Erst eine Steuerung mit Prognose rechnet sich. Variante G ist idealisiert: Die Steuerung kennt den Tagesverlauf im Voraus und wählt jeden Tag die günstigere der beiden Regeln. Die feste Regel wählt sie an durchschnittlich 153 Tagen im Jahr. Die Abregelung sinkt damit fast so weit wie mit der festen Regel, der Eigenverbrauch bleibt praktisch gleich. Das Ergebnis liegt 23 € im Jahr über dem Standardbetrieb. Echte Prognosen irren sich. Der Wert ist deshalb eine Obergrenze für eine Steuerung, die täglich zwischen diesen beiden Regeln wählt.
4. Die Grenze erhöht den Wert des Speichers kaum. Die Gesetzesbegründung will mit der Grenze den „Anreiz zur Investition in Speicher“ stärken. Wir messen den Wert des Speichers als Saldo mit Speicher minus Saldo ohne Speicher. Ohne Grenze ist der Speicher diesem Haushalt 519 € im Jahr wert (D minus A). Mit Grenze und Standardbetrieb sind es 524 € (E minus C), mit idealer Tagesprognose 547 € (G minus C). Die Grenze erhöht den Jahreswert des Speichers damit um 4,40 €, mit ideal gesteuerter Ladung um 27,43 €. Diese Werte sind ungerundet gerechnet. Aus den gerundeten Salden der Tabelle ergeben sich 5 und 28 €. Der Grund: Der Speicher rettet nur Strom, der sonst für 5,2 ct eingespeist worden wäre. Seinen Wert gewinnt er fast vollständig über den Eigenverbrauch.
Mit Viertelstundenwerten läge die Abregelung höher (siehe unten: 14,3 statt 10,9 % im Leipzig-Vergleich). Nimmt man vereinfachend an, dass der Zusatzwert des Speichers im selben Verhältnis steigt, ergäbe ein Drittel mehr bei ideal gesteuerter Ladung rund 37 € im Jahr. Nach den höchstens 36 Monaten Übergangszahlung hängt der Wert einer eingespeisten Kilowattstunde vom Vermarktungsweg ab. Das haben wir nicht gerechnet.
Ein Tag zum Nachvollziehen: 3. Juni 2023
Warum der Speicher so wenig ausrichtet, zeigt ein klarer Sommertag. Mit 67 kWh ist der 3. Juni 2023 in dieser Rechnung der drittertragreichste Tag des Jahres.
| Stunde (MESZ) | Erzeugung | abgeregelt ohne Speicher | Speicherstand Standardbetrieb | abgeregelt Standardbetrieb | Speicherstand feste Regel | abgeregelt feste Regel |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 8–9 Uhr | 2,3 | 0 | 7,6 | 0 | 5,8 | 0 |
| 9–10 Uhr | 4,4 | 0 | 8,9 | 0 | 5,7 | 0 |
| 10–11 Uhr | 6,1 | 0,7 | 9,0 | 0,7 | 6,4 | 0 |
| 11–12 Uhr | 7,3 | 2,0 | 8,9 | 1,9 | 8,2 | 0 |
| 12–13 Uhr | 8,1 | 2,7 | 8,9 | 2,6 | 8,9 | 1,8 |
| 13–14 Uhr | 8,2 | 2,9 | 8,9 | 2,8 | 8,9 | 2,8 |
| 14–15 Uhr | 8,1 | 2,8 | 9,0 | 2,7 | 9,0 | 2,7 |
| 15–16 Uhr | 7,1 | 1,8 | 9,0 | 1,7 | 9,0 | 1,7 |
| 16–17 Uhr | 6,3 | 0,9 | 8,9 | 0,9 | 8,9 | 0,9 |
| ganzer Tag | 67,1 | 13,8 | 13,3 | 10,0 |
Alle Werte in kWh. Speicherstand am Ende der Stunde, nutzbar sind 9 kWh. Tagessummen aus ungerundeten Werten.
- Ohne Speicher werden zwischen 10 und 17 Uhr 13,8 kWh abgeregelt.
- Im Standardbetrieb hat der Speicher um 6 Uhr noch 5,9 kWh aus der Nacht. Um 10 Uhr ist er mit 8,9 von 9 kWh praktisch voll, also genau zu Beginn der Stunde, in der die Abregelung einsetzt. Er rettet 0,5 kWh.
- Mit der festen Regel lädt der Speicher ab 10 Uhr nur den Teil über 5 kW. Gegen 13 Uhr ist er trotzdem voll. Er rettet knapp 4 kWh.
- Selbst ein leerer Speicher hätte nicht gereicht. Oberhalb der Grenze lagen an diesem Tag 13,8 kWh, nutzbar sind 9 kWh.
Solche Tage sind nicht selten. An durchschnittlich 35 Tagen im Jahr liegt in dieser Rechnung mehr Energie oberhalb der Grenze, als der ganze Speicher nutzbar fasst. Auf diese Tage entfallen 44 % der jährlichen Abregelung ohne Speicher.
Daten: Varianten als CSV, Stundenprotokoll aller Varianten für den 3. Juni 2023 als CSV, beides zusammen als JSON. Lizenz: CC BY 4.0.
Wie genau ist die Rechnung?
Die Werte sind eine Untergrenze. Stundenmittelwerte glätten die Mittagsspitzen; innerhalb einer Stunde liegt die Leistung zeitweise höher, als der Mittelwert zeigt. Real wird deshalb mehr abgeregelt.
Wie groß der Abstand ist, zeigt ein Vergleich. Der Solar Cluster Baden-Württemberg hat eine 10-kWp-Süddachanlage mit 30° Neigung ohne Eigenverbrauch am Flughafen Leipzig/Halle mit Viertelstundenwerten für 2025 gerechnet: Die 50-%-Grenze senkt die Einspeisung dort von 12.287 auf 10.529 kWh — der Verband nennt rund 15 %, rechnerisch sind es 14,3 %. Für dieselbe Anlage am selben Ort kommen wir mit PVGIS-Stundenwerten 2019–2023 auf 10,9 % (einzelne Jahre 9,4 bis 12,1 %). Ein Teil des Abstands geht auf das Jahr 2025 zurück, das nach Angabe des Verbands rund 3 % mehr Ertrag brachte als der Durchschnitt 2020 bis 2025, ein Teil auf die unterschiedlichen Einstrahlungsdaten (Bodenmessung gegen Satellit). Den Rest erklärt die zeitliche Auflösung.
Weitere Grenzen:
- Lastprofil: synthetisch und ohne Tag-zu-Tag-Streuung, ohne Wärmepumpe und E-Auto. Wer mittags mehr verbraucht, verliert weniger. Details auf unserer Methodik-Seite.
- Speicherstrategien: zwei einfache Regeln ohne Prognose, in der Beispielrechnung zusätzlich eine idealisierte Tagesprognose. Hersteller-Algorithmen können besser sein.
- Entwurfsstand: Bundestag und Bundesrat haben nicht entschieden. Die Grenze kann sich im Verfahren noch ändern — der Bundesrat hat am 25.09.2026 ihre Streichung gefordert (siehe unten).
Offene Daten
Alle 120 gerechneten Varianten — drei Standorte, zwei Ausrichtungen, 10 und 15 kWp, mit und ohne Speicher, Volleinspeisung und der Leipzig-Vergleich — stehen als Datensatz zum Download: CSV · JSON. Lizenz: CC BY 4.0.
Was du tun kannst
- Ausrichtung prüfen: Wer die Wahl hat, verliert mit Modulen auf Ost- und Westdach nahezu nichts an die Grenze.
- Verbrauch in die Mittagszeit legen: E-Auto, Wärmepumpe, Warmwasser — alles, was mittags läuft, wird nicht abgeregelt.
- Speicher mit Ladesteuerung wählen: Wenn ein Speicher gegen die Grenze helfen soll, muss er mittags Platz haben. Beim Angebot nach einer prognosebasierten Ladung fragen.
- Inbetriebnahmezeitpunkt kennen: Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, fallen unter das bisherige Recht. Warum der Jahreswechsel für die Vergütung noch aus einem zweiten Grund heikel ist, steht auf unserer Reform-Seite.
- Durchrechnen: Was deine Anlage an deinem Standort erzeugt und selbst nutzt, zeigt der Voltaplan-Rechner.
FAQ
Gilt die 50-Prozent-Einspeisegrenze auch für bestehende PV-Anlagen? Nein. Sie gilt laut Gesetzesbegründung nur für Neuanlagen. Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2027 gilt das bisherige Recht weiter.
Gilt die 50-Prozent-Regel auch mit Batteriespeicher? Ja. Gemessen wird am Netzanschluss. Der Speicher senkt die Abregelung nur, wenn er mittags noch Platz hat.
Entfällt die 50-Prozent-Grenze mit einem Smart Meter? Nein. Die heutige 60-%-Grenze entfällt mit Smart Meter und Steuerungseinrichtung, die 50-%-Grenze des Entwurfs gilt dauerhaft.
Gilt die Einspeisegrenze für Balkonkraftwerke? Nein. Steckersolargeräte bis 2 kW Modul- und 800 VA Wechselrichterleistung sind ausgenommen.
Wie viel Ertrag kostet die 50-Prozent-Einspeisegrenze? Beim 10-kWp-Süddach mit Haushaltsverbrauch 7,8 bis 9,3 % der Jahreserzeugung, bei Volleinspeisung 10,5 bis 12,5 %, bei Ost-West mit Haushaltsverbrauch unter 1 % — jeweils als Untergrenze.
Ist die 50-Prozent-Einspeisegrenze schon beschlossen? Nein. Sie steht im Regierungsentwurf (Bundestags-Drucksache 21/7867 vom 07.09.2026). Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden; nach der ersten Lesung am 24.09.2026 liegt der Entwurf im Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
Will der Bundesrat die 50-Prozent-Grenze kippen? Ja, das fordert er. In seiner Stellungnahme vom 25.09.2026 verlangt der Bundesrat, § 9 Abs. 2b ersatzlos zu streichen (Drucksache 470/26 (Beschluss), Ziffer 7). Begründung: Die Regelung gehe „über das für die Netzintegration erforderliche Maß hinaus“; die bestehenden Regeln bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems reichten aus. Die hilfsweise Ausschussempfehlung, die Grenze nur „soweit und solange“ für den Netzbetrieb nötig anzuwenden, ist nicht Teil des Beschlusses. Eine Stellungnahme ändert den Entwurf nicht selbst — über den Gesetzestext entscheidet der Bundestag.
Quellen
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7867 vom 07.09.2026 — Gesetzentwurf der Bundesregierung (EEG 2027), § 9 Abs. 2b (S. 19), Begründung (S. 168 f.), § 48 Abs. 1 und § 53 Abs. 1 (S. 42 f., 47), Inkrafttreten Art. 7 (S. 265): dserver.bundestag.de
- Bundesrat, Drucksache 470/26 (Beschluss) vom 25.09.2026 — Stellungnahme zur EEG-Novelle, Ziffer 7 (S. 8): bundesrat.de
- Bundesrat, Drucksache 470/1/26 vom 14.09.2026 — Empfehlungen der Ausschüsse zur EEG-Novelle, Ziffern 13 bis 16 (S. 19 f.): bundesrat.de
- Deutscher Bundestag, Textarchiv KW 39/2026 — erste Lesung am 24.09.2026: bundestag.de
- § 9 EEG 2023 — Technische Vorgaben (geltende 60-%-Regel): gesetze-im-internet.de
- Solar Cluster Baden-Württemberg e.V. — Anlage zur Stellungnahme zur EEG-Novelle 2027, „Vereinfachte Marktintegration für PV-Kleinanlagen”, 21.07.2026: solarcluster-bw.de
- PVGIS 5.3 (EU-Kommission, Joint Research Centre), Stundenreihen SARAH3 2019–2023: re.jrc.ec.europa.eu
- Eigene Berechnungen auf PVGIS-Basis, Methodik: voltaplan.de/methodik · Datensatz: CSV